Rechtsprechung
| BFH - IX B 106/18 |
Verfahrensgang
- FG Köln, 05.09.2018 - 5 K 3009/15
- BFH - IX B 106/18 (anhängig)
Wird zitiert von ...
- FG Köln, 26.04.2023 - 5 K 1403/21
Einkommensteuern sind zu erlassen, wenn die Steuerschuld unter Einbezug von …
Die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde (NZB) der Klägerin blieb ohne Erfolg (BFH v. 21.5.2019 - IX B 106/18).Rn. 11 Der Einspruch der Klägerin gegen die vorliegend streitgegenständliche Ablehnung einer abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen für das Jahr 2002 wurde vom Beklagten nach Ergehen der BFH-Entscheidung im Verfahren IX B 106/18 als unbegründet zurückgewiesen.
Rn. 54 7. Die Revision war wegen einer nicht auszuschließenden Abweichung der Entscheidung des erkennenden Senates von der das Vorjahr betreffenden Entscheidung des BFH v. 21.5.2019 - IX B 106/18 und - vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung IX R 8/14 - wegen grundsätzlicher Bedeutung der vom Beklagten aufgeworfenen Frage zuzulassen, ob das Existenzminimum dem Steuerpflichtigen für jedes Jahr steuerfrei zu belassen ist oder ob die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit des in § 22 Nr. 3 EStG in der Fassung für das Streitjahr es entsprechend der Auffassung des Beklagten rechtfertigt, für die Frage der Freistellung des Existenzminimums eine Gesamtbetrachtung über mehrere Jahre vorzunehmen.
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