Rechtsprechung
| BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EigZulG § 9 Abs. 1; ; EigZulG § 9 Abs. 2; ; EigZulG § 9 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EigZulG § 9 Abs. 2 S. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
NZB: Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG - datenbank.nwb.de
Keine erneute Klärung der Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 27.04.2006 - 1 K 1397/05
- BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97
Eigenheimzulage bei Miteigentum
Auszug aus BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
Es geht dabei um die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft mit Ausgleichszahlung, die in Abweichung von der Rechtsprechung des BFH zur eigenständigen Bewertung von Miteigentumsanteilen (insbes. Urteil des BFH vom 6. April 2000 IX R 90/97, BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414) zu Alleineigentum an der begünstigten Wohnung führen soll.Dabei nennt er jedoch keine durchgreifenden Einwände, welche eine andere als die im Urteil in BFHE 191, 377, BStBl II 2000, 414, aus systematischen und der Zwecksetzung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG Rechnung tragenden Gründen gefundene Lösung rechtfertigen würde.
- BFH, 21.11.2003 - III B 67/03
Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung …
Auszug aus BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, sofern der Beschwerdeführer nicht besondere Gründe geltend macht, die ausnahmsweise ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen (…BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 IX B 52/05, BFH/NV 2007, 214, sowie vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336, m.w.N.). - BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05
Grundsätzliche Bedeutung von Streifragen zur Eigenheimzulage
Auszug aus BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, sofern der Beschwerdeführer nicht besondere Gründe geltend macht, die ausnahmsweise ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 IX B 52/05, BFH/NV 2007, 214, …sowie vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336, m.w.N.).
- BFH, 30.08.2007 - II B 91/06
Schlüssige Rüge der Sachverhaltsaufklärung; Darlegung der grundsätzlichen …
Fragen zu einer durch den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung gesetzlicher Vorschriften überholten Rechtslage führen in der Regel nicht zur Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts (…vgl. zu auslaufendem oder bereits ausgelaufenem Recht BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; vom 8. Februar 2007 IX B 107/06 und IX B 117/06, jeweils BFH/NV 2007, 1098, …und vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".