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Rechtsprechung
   BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13419
BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01 (https://dejure.org/2002,13419)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2002 - IX B 134/01 (https://dejure.org/2002,13419)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - IX B 134/01 (https://dejure.org/2002,13419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Eigenheimzulage - Beschwerdebegründung - Grundsätzliche Bedeutung - Fortbildung des Rechts - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.11.1999 - VII B 140/99

    Abkürzung der Ladungsfrist; Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01
    Die gerügte Abkürzung der Ladungsfrist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589;… vom 30. Juli 2001 VII B 78/01, BFH/NV 2001, 1510) war mit dem Bevollmächtigten der Klägerin --wie sie selbst einräumt-- abgestimmt; zudem hat sie nach Erhalt der Ladung und der Aktenkopien auf mündliche Verhandlung verzichtet.
  • BFH, 30.07.2001 - VII B 78/01

    Abkürzung der Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01
    Die gerügte Abkürzung der Ladungsfrist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 VII B 140/99, BFH/NV 2000, 589; vom 30. Juli 2001 VII B 78/01, BFH/NV 2001, 1510) war mit dem Bevollmächtigten der Klägerin --wie sie selbst einräumt-- abgestimmt; zudem hat sie nach Erhalt der Ladung und der Aktenkopien auf mündliche Verhandlung verzichtet.
  • BFH, 26.06.2001 - VI B 76/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Verfahrensmangel …

    Auszug aus BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01
    Abgesehen davon sind Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, nicht hingegen Fehler der Finanzbehörde, die ihr im Besteuerungsverfahren (fehlerhafte Ausgestaltung der Antragsvordrucke, fehlende Eintragungsmöglichkeiten, fehlende diesbezügliche Hinweise) unterlaufen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2001 XI B 26/01, BFH/NV 2001, 1444; vom 26. Juni 2001 VI B 76/01, BFH/NV 2001, 1591).
  • BFH, 21.06.2001 - XI B 26/01

    Zulässigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde - Finanzgericht - Revisionsgrund - …

    Auszug aus BFH, 06.05.2002 - IX B 134/01
    Abgesehen davon sind Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO nur Verstöße des FG gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts, nicht hingegen Fehler der Finanzbehörde, die ihr im Besteuerungsverfahren (fehlerhafte Ausgestaltung der Antragsvordrucke, fehlende Eintragungsmöglichkeiten, fehlende diesbezügliche Hinweise) unterlaufen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 2001 XI B 26/01, BFH/NV 2001, 1444;… vom 26. Juni 2001 VI B 76/01, BFH/NV 2001, 1591).
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