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Rechtsprechung
   BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8132
BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99 (https://dejure.org/2000,8132)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2000 - IX B 139/99 (https://dejure.org/2000,8132)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - IX B 139/99 (https://dejure.org/2000,8132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • Wolters Kluwer

    Bezeichnungserfordernis - Grundstückserwerb unter Fremden - Angemessenes Entgelt - Dauernde Last - Kaufvertrag - Abschnittsbesteuerung

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …

    Auszug aus BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99
    Darüber hinaus muss aus der Entscheidung des FG ein diese tragender abstrakter Rechtssatz abgeleitet werden, der zu einem ebenfalls die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz der Entscheidung des BFH in Widerspruch stehen kann (BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).

    Hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage schon früher entschieden, so muss der Beschwerdeführer eingehend begründen, warum er gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu der betreffenden Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsentwicklung für erforderlich hält (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …

    Auszug aus BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99
    Soweit die Kläger auf die Entscheidung des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) verweisen, wird ebenfalls eine die Zulassung rechtfertigende Abweichung nicht ausreichend bezeichnet.
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum …

    Auszug aus BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99
    Das von den Klägern bezeichnete Urteil des Senats vom 9. Februar 1994 IX R 110/90 (BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47) kann schon deshalb nicht als Beleg für eine Abweichung dienen, weil dieser Entscheidung der Erwerb eines Grundstücks unter Fremden gegen angemessenes Entgelt und nicht ein Vertrag zwischen Angehörigen zugrunde lag.
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 88/94

    Die Aufteilung der Nutzungslassung in einen entgeltlichen und einen …

    Auszug aus BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99
    In der Rechtsprechung des BFH ist jedoch geklärt, dass nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung allein eine bestimmte Beurteilung in einem Veranlagungszeitraum nicht zu einer Bindung des FA für künftige Steuerabschnitte führt (Senatsurteil vom 28. Januar 1997 IX R 88/94, BFHE 182, 546, BStBl II 1997, 605).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …

    Auszug aus BFH, 22.02.2000 - IX B 139/99
    Die Kläger haben nicht dargelegt, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die bereits höchstrichterlich beantwortete Frage umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben würden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.12.2005 - III S 24/05

    Verhältnis AdV und NZB-Verfahren

    Hat der BFH eine Rechtsfrage bereits entschieden, kommt eine Zulassung der Revision nur in Betracht, wenn neue gewichtige und vom BFH bislang noch nicht bedachte Einwendungen in der Literatur und/oder in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die Rechtsprechung des BFH erhoben werden (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 28. Juli 1997 VIII B 68/96, BFH/NV 1998, 29, und vom 22. Februar 2000 IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951).
  • BFH, 22.04.2004 - III B 71/03

    Bindung des FA für künftige Steuerabschnitte nicht klärungsbedürftig

    a) In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung allein eine bestimmte Beurteilung in einem Veranlagungszeitraum nicht zu einer Bindung des FA für künftige Steuerabschnitte führt (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2000 IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.2004 - V B 168/03

    Freiwillige Zahlungen vor Festsetzung der Steuer für die Zinsberechnung nach § …

    Die Klägerin hat nicht vorgetragen, dass gegen diese Entscheidung in Rechtsprechung oder Literatur gewichtige neue, vom BFH noch nicht geprüfte rechtliche Gesichtspunkte vorgetragen wurden (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 22. Februar 2000 IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951).
  • FG Hamburg, 02.10.2025 - 4 K 53/25

    Kaffeesteuer: Kein Vertrauensschutz betreffend Außenprüfungsberichte

    Das Verfassungsrecht bietet keinen dahingehenden Schutz, dass eine Finanzbehörde eine dem geltenden Recht widersprechende, für den Steuerpflichtigen günstige Rechtsauffassung auch künftig zunächst weiter praktizieren wird (BFH, st. Rspr., Urteile vom 19.November 1985, VIII R 25/85, BStBl. II 1986, 520;… vom 3. Juni 1987, X R 23/80, BFH/NV 1987, 758;… vom 13. September 1988, V R 155/84, BFH/NV 1989, 430;… vom 14. März 1991, IV R 135/90, BStBl II 1991, 769, Rn. 19 ff.; vom 28. Januar 1997 IX R 88/94, BStBl II 1997, 605; Nichtzulassungs-Beschluss vom 22. Februar 2000, IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951, Rn. 8;… Urteile vom 14. Oktober 2009, X R 37/07, BFH/NV 2010, 406, Rn. 34 ff.;… vom 22. Oktober 2015, IV R 7/13, BStBl II 2016, 219, Rn. 36;… vom 23. August 2017, VI R 70/15, BStBl II 2018, 174, Rn. 28, jeweils m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.07.2001 - 3 K 1812/99

    Verdeckte Gewinnausschüttung und Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB

    Denn nach den Grundsätzen der Abschnittsbesteuerung führt allein eine bestimmte Beurteilung in einem Veranlagungszeitraum nicht zu einer Bindung des Finanzamts für künftige Steuerabschnitte (BFH-Beschluss vom 22. Februar 2000 IX B 139/99, BFH/NV 2000, 951 ).
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