Rechtsprechung
| BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtssachen zur Eigenheimzulage
- Judicialis
EigZulG § 4 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Rechtssachen zur Eigenheimzulage haben nur noch ausnahmsweise grundsätzliche Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2008 - 8 K 534/05
- BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07
NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08
Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 EigZulG i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 3680), wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473). - BFH, 26.06.2002 - IX B 154/01
Altenteil - unentgeltliche Wohnungsüberlassung; Verfahrensmängel
Auszug aus BFH, 04.11.2008 - IX B 146/08
Mit den übrigen Ausführungen in seiner Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger --im Stil einer Revisionsbegründung-- eine fehlerhafte Tatsachenwürdigung und unzutreffende Rechtsanwendung durch das Finanzgericht geltend; mit solchen Einwendungen kann er im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehört werden (z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2002 IX B 154/01, BFH/NV 2002, 1424).
- BFH, 19.05.2010 - IX B 11/10
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung einer Divergenz
Ein Abweichen von dieser Regel ist ausnahmsweise nur gerechtfertigt, wenn im Streitfall grundsätzliche, klärungsbedürftige Rechtsfragen zu entscheiden wären (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129;… vom 11. November 2009 IX B 61/09, BFH/NV 2010, 932). - BFH, 23.09.2009 - IX B 84/09
Nichtzulassungsbeschwerde: Kein wirtschaftliches Eigentum beim …
Ein Abweichen von dieser Regel ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129). - BFH, 20.05.2010 - IX B 18/10
§ 19 Abs. 9 EigZulG - zur Rückwirkung von Verträgen
Zudem kommt Rechtsfragen, die mit dem Eigenheimzulagengesetz ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig --so auch hier-- keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2010 IX B 122/09, BFH/NV 2010, 844; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08
Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union …
Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt ( § 19 Abs. 9 des EigZulG) ist außerdem nur dann ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die relevante Rechtsfrage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129). - BFH, 12.10.2010 - I B 176/09
Begriff "wissenschaftliche Tätigkeit" - Auslegung des DBA-Brasilien nicht …
Mit auslaufendem Recht zusammenhängende Fragen haben in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129;… vom 17. März 2009 X B 34/08, BFH/NV 2009, 1141;… Ruban in Gräber, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 35, m.w.N.). - BFH, 29.01.2009 - IX B 191/08
Keine grundsätzliche Bedeutung von ausgelaufenes oder auslaufendes Recht …
Ein Abweichen von dieser Regel ist ausnahmsweise nur gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473; vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129). - FG Düsseldorf, 09.09.2009 - 7 K 1120/08
Voraussetzungen für die weitere Gewährung von Eigenheimzulage; Anspruch auf …
Da es sich bei der Eigenheimzulage um auslaufendes Recht handelt (§ 19 Abs. 9 EigZulG i.d.F. des Gesetzes zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 3680), wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (BFH-Beschluss vom 4. November 2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129). - FG Niedersachsen, 15.12.2011 - 5 K 180/11
Ansetzung von unentgeltlichen Wertabgaben für die nichtunternehmerische Nutzung …
Ein Abweichen von dieser Regel wäre nur ausnahmsweise gerechtfertigt, wenn die aufgeworfenen Rechtsfragen sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnten (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 09.05.2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473; vom 04.11.2008 IX B 146/08, BFH/NV 2009, 129).
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