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| BFH, 29.07.1988 - IX B 15/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Richterablehnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80
Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos …
Auszug aus BFH, 29.07.1988 - IX B 15/88
Der erfolglos abgelehnte Richter des FG ist vielmehr schon vor Rechtskraft der Entscheidung über die Beschwerde verpflichtet, am weiteren Verfahren mitzuwirken (BFH-Beschluß vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217). - BFH, 12.07.1988 - IX B 188/87
Anforderungen an eine Richterablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BFH, 29.07.1988 - IX B 15/88
Die Beschwerde hiergegen ist vom erkennenden Senat mit Beschluß vom 12. Juli 1988 (IX B 188/87) als unbegründet zurückgewiesen worden.
- BFH, 24.07.2000 - VIII B 44/00
Richterablehnung; nicht ordnungsgemäße Besetzung des FG
Wird ein Richter eines FG-Senats abgelehnt, so ist für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zunächst der Senat des FG zuständig, dem der abgelehnte Richter angehört (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Juli 1988 IX B 15/88, BFH/NV 1989, 238). - FG Niedersachsen, 03.08.2010 - 2 K 70/10
Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Falle einer bereits …
Wird ein Richter eines FG - Senats abgelehnt, so ist für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zunächst der Senat des FG zuständig, dem der abgelehnte Richter angehört (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - -BFH- vom 29. Juli 1988, IX B 15/88, BFH/NV 1989, 238). - BFH, 26.08.1997 - VII B 80/97 Wird ein Richter eines FG-Senats abgelehnt, so ist für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch zunächst der Senat des FG zuständig, dem der abgelehnte Richter angehört (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1988 IX B 15/88, BFH/NV 1989, 238).
- BFH, 12.09.1991 - X R 38/91
Eigenhändige handschriftliche Unterzeichnung einer einzureichenden …
Nach dem Gesamteindruck handelt es sich um die Abkürzung des Namens, eine Paraphe, die den zuvor genannten Anforderungen an die Schriftlichkeit eines bestimmten Schriftsatzes nicht genügt (BFH-Beschluß vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Senatsurteil vom 26. Juli 1988 X R 45/87, BFH/NV 1989, 238; Entscheidungen des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 29. Oktober 1986 IV a ZR 13/86, Versicherungsrecht 1987, 386, und vom 27. Oktober 1987 VI ZR 268/86, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1988, 713). - BFH, 13.03.1990 - IX R 22/88
Ablehnung eines Richters auf Grund vermuteter Befangenheit
Die hiergegen eingelegten Beschwerden hat der erkennende Senat mit Beschlüssen vom 12. Juli 1988 (IX B 188/87) und vom 29. Juli 1988 (IX B 15/88) verworfen. - FG Hamburg, 20.02.1995 - V 57/94
Rechtskraft der Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs ; Voraussetzungen für die …
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