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| BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
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FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Übergehen eines Beweisantrags; Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung und unzutreffender Tatsachenwürdigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 28.09.2004 - 2 K 3718/03
- BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 23.12.2002 - III B 77/02
NZB: Verfahrensmangel - fehlende Entscheidungsgründe, fehlerhafte Beweiswürdigung
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04
Soweit der Kläger mit seiner Beschwerde nunmehr geltend macht, das FG habe die Zeugin auch dazu vernehmen müssen, dass "von Anfang an Einnahmenerzielungsabsicht bestand", fehlt es an der erforderlichen Darlegung, dass sich dies dem FG auch ohne dahin gehenden Beweisantrag (der auch dem Schriftsatz vom 8. September 2004 nicht zu entnehmen ist) aufdrängen musste und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich --ausgehend von der materiell-rechtlichen Auffassung des FG-- bei einer Beweisaufnahme voraussichtlich ergeben hätten (z.B. BFH-Beschluss vom 23. Dezember 2002 III B 77/02, BFH/NV 2003, 502, unter 3. b). - BFH, 18.10.2004 - IX B 132/03
Verfahrensmangel: unterbliebene Beweiserhebung
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04
Das Finanzgericht (FG), von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte die vom Kläger angebotene Zeugin nicht vernehmen, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen (s. Schriftsatz des Klägers vom 8. September 2004, Bl. 40, 41 FG-Akte) zu seinen Gunsten als wahr unterstellt (S. 8 FG-Urteil), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208, und vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371). - BFH, 06.08.2003 - IX B 44/03
Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Protokollberichtigung
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04
Mit dem Beschwerdevorbringen, das FG habe seine Pflicht zur Sachverhaltsermittlung zu eng ausgelegt und den im Streitfall festgestellten Sachverhalt unzutreffend beurteilt, rügt der Kläger eine fehlerhafte Rechtsanwendung und unzutreffende Tatsachenwürdigung; mit solchen Angriffen kann er die Zulassung der Revision nicht erreichen (z.B. BFH-Beschluss vom 6. August 2003 IX B 44/03, BFH/NV 2003, 1604). - BFH, 08.08.2000 - II B 122/99
Einheitliches Vertragswerk
Auszug aus BFH, 15.03.2005 - IX B 158/04
Das Finanzgericht (FG), von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte die vom Kläger angebotene Zeugin nicht vernehmen, weil es die unter Beweis gestellten Tatsachen (s. Schriftsatz des Klägers vom 8. September 2004, Bl. 40, 41 FG-Akte) zu seinen Gunsten als wahr unterstellt (S. 8 FG-Urteil), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208, …und vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371).
- BFH, 12.06.2006 - V B 175/05
NZB: Verfahrensmangel, Wahrunterstellung der unter Beweis gestellten Tatsache
Das Finanzgericht (FG), von dessen materiell-rechtlicher Auffassung bei der Prüfung eines Verfahrensverstoßes auszugehen ist, brauchte den von der Klägerin angebotenen Zeugen S nicht vernehmen, weil es die in der mündlichen Verhandlung vor dem FG unter Beweis gestellte Tatsache zu ihren Gunsten als wahr unterstellt (FG-Urteil, S. 6), aber für die Entscheidung als unerheblich angesehen hat (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208;… vom 18. Oktober 2004 IX B 132/03, BFH/NV 2005, 371; vom 15. März 2005 IX B 158/04, juris).
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