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Rechtsprechung
   BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14735
BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04 (https://dejure.org/2005,14735)
BFH, Entscheidung vom 18.05.2005 - IX B 178/04 (https://dejure.org/2005,14735)
BFH, Entscheidung vom 18. Mai 2005 - IX B 178/04 (https://dejure.org/2005,14735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EStG § 3b; ; EStG § 41b Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerbefreiung für Abschlagszahlungen der Einkommensteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 3b
    Zuschläge nach § 3 b EStG

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit S. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.11.1990 - VI R 90/87

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nicht nach § 3b …

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat wiederholt entschieden, dass nach dem Wortlaut des § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) nur solche Zuschläge steuerfrei sind, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Arbeit) bezahlt worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1990 VI R 90/87, BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293, m.w.N.).

    Nur wenn und soweit die pauschalen Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf die spätere Einzelabrechnung geleistet werden, können pauschale Zuschläge ausnahmsweise steuerfrei belassen werden (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314, und in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 55/91

    Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden …

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
    Nur wenn und soweit die pauschalen Zuschläge nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf die spätere Einzelabrechnung geleistet werden, können pauschale Zuschläge ausnahmsweise steuerfrei belassen werden (BFH-Urteile vom 23. Oktober 1992 VI R 55/91, BFHE 169, 515, BStBl II 1993, 314, und in BFHE 163, 73, BStBl II 1991, 293).
  • BFH, 18.11.2003 - VI B 123/03

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Auszug aus BFH, 18.05.2005 - IX B 178/04
    Dies ist aber nur anzunehmen, wenn eine Verrechnung der Zuschläge mit den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn-, Feiertagen und zur Nachtzeit jeweils vor Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung i.S. des § 41b Abs. 1 EStG erfolgt (BFH-Beschluss vom 18. November 2003 VI B 123/03, BFH/NV 2004, 335).
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