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| BFH, 10.08.1987 - IX B 182/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundlage für einen Beweisbeschluß
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 03.08.1977 - I B 41/77
Versäumung eines Beweistermins - Ordnungsgemäße Ladung - Entschuldigung - …
Auszug aus BFH, 10.08.1987 - IX B 182/86
Eine genügende Entschuldigung i. S. von § 381 Abs. 1 ZPO kann nur Umständen entnommen werden, die das Verhalten des Zeugen nicht als pflichtwidrig erscheinen lassen; dazu sind schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben erforderlich (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. August 1977 I B 41/77, BFHE 123, 120, BStBl II 1977, 842). - BFH, 09.01.1987 - III B 82/86
Beschwerde gegen eine Auferlegung der Kosten sowie der Festsetzung eines …
Auszug aus BFH, 10.08.1987 - IX B 182/86
Anmerkung: Hinweis auch auf den Beschluß v. 9.1.1987 - III B 82/86, BFH / NV 1987, 381.
- OLG München, 26.09.2025 - 19 U 2796/24
Erfolgloser Befangenheitsantrag nach Unmutsäußerung des Richters
Warum diese lapidare Angabe eine genügende Entschuldigung i.S.v. § 141 Abs. 3 S. 1, § 381 Abs. 1 S. 1 ZPO darstellen sollte, ist nicht erkennbar, sind doch im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege schwerwiegende Gründe für das Ausbleiben einer Partei erforderlich, deren persönliches Erscheinen angeordnet ist (…BFH, Beschluss v. 16.12.2005, Az. VIII B 204/05, juris Rz. 11; Beschluss v. 10.08.1987, Az. IX B 182/86, juris Rz. 9). - BFH, 08.04.1993 - X B 207/92 Ihr Ansprechpartner war ausschließlich das FG (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. August 1987 IX B 182/86, BFH/NV 1988, 166).
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