Rechtsprechung
| BFH, 10.01.1989 - IX B 19/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Finanzgerichts nach § 69 Abs. 3 Finanzgerichtsordnung (FGO)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege …
Auszug aus BFH, 10.01.1989 - IX B 19/88
Diesen Beschluß hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 17. Juli 1987 IX B 68/84 (BFH / NV 1988, 165) auf die Beschwerde des Antragstellers aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen, weil vorläufiger Rechtsschutz gegen negative Feststellungsbescheide nach dem Beschluß des Großen Senats vom 14. April 1987 GrS 2/85 (BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637) im Wege der Aussetzung der Vollziehung zu gewähren und das Begehren des Antragstellers in diesem Sinne auszulegen sei. - BFH, 17.07.1987 - IX B 68/84
Einheitliche Feststellung von Gewinneinkünften bei Überschusseinkünften aus …
Auszug aus BFH, 10.01.1989 - IX B 19/88
Diesen Beschluß hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 17. Juli 1987 IX B 68/84 (BFH / NV 1988, 165) auf die Beschwerde des Antragstellers aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen, weil vorläufiger Rechtsschutz gegen negative Feststellungsbescheide nach dem Beschluß des Großen Senats vom 14. April 1987 GrS 2/85 (BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637) im Wege der Aussetzung der Vollziehung zu gewähren und das Begehren des Antragstellers in diesem Sinne auszulegen sei. - BFH, 22.10.1987 - IX B 62/87
Möglichkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Finanzgerichts bei …
Auszug aus BFH, 10.01.1989 - IX B 19/88
Gegen einen Beschluß des FG nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) steht den Beteiligten die Beschwerde gemäß Art. 1 Nr. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) jedoch nur zu, wenn sie von dem FG in dem Beschluß zugelassen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1987 IX B 62/87, BFH / NV 1988, 255). - BFH, 01.09.1987 - VIII B 33/87
Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Beschwerde
Auszug aus BFH, 10.01.1989 - IX B 19/88
Die Möglichkeit der Beschwerde wird auch nicht deshalb eröffnet, weil der Antragsteller Versagung rechtlichen Gehörs rügt (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 1. September 1987 VIII B 33/87, BFH / NV 1988, 457).
- BFH, 17.04.1997 - XI B 34/97
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung
Abweichendes gilt auch nicht, soweit die Versagung rechtlichen Gehörs gerügt wird (BFH-Beschluß vom 10. Januar 1989 IX B 19/88, BFH/NV 1990, 381). - BFH, 19.03.1997 - VII B 238/96
Beschwerde wegen Versagung des rechtlichen Gehörs
Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es nicht, die Beschwerde ausnahmsweise -- entgegen dem Gesetz -- als statthaft zu werten (…Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 26. Mai 1977 V B 7/77, BFHE 122, 256, 258, BStBl II 1977, 628, vom 1. September 1987 VIII B 33/87, BFH/NV 1988, 457, und vom 10. Januar 1989 IX B 19/88, BFH/NV 1990, 381;… Gräber/Koch, FGO, 3. Aufl. 1993, § 69 Anm. 173).
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