Rechtsprechung
| BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeitsvoraussetzungen von Beschwerde gegen Finanzgerichtsbeschluß
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BFH, 18.01.1984 - I R 196/83
Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines …
Auszug aus BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89
Denn ein Prozeßbevollmächtigter hat durch die Organisation seines Bürobetriebs sicherzustellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441). - BFH, 11.11.1972 - VIII R 8/67
Nachsichtgewährung - Fristversäumnis - Gesetzliche Rechtsmittelfristen - …
Auszug aus BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89
Eine hinreichend sichere Fristenkontrolle ist dann ebensowenig möglich, wie wenn lediglich Wiedervorlagefristen vermerkt werden, die nach ständiger Rechtsprechung für eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle nicht ausreichen (BFH-Urteil vom 11. November 1972 VIII R 8/67, BFHE 107, 486, BStBl II 1973, 169). - BFH, 26.01.1977 - II R 40/72
Schuldhafte Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89
Er muß insbesondere dafür sorgen, daß die gesetzlichen Fristen für jede einzelne Sache richtig vermerkt werden (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290, und Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 56 Anm. 36). - BFH, 01.03.1989 - X R 198/87
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Revisionsbegründung
Auszug aus BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89
Aus dem vorliegenden Wiedereinsetzungsgesuch ergibt sich jedoch nicht, daß der Prozeßbevollmächtigte die mit der Fristenkontrolle beauftragte Bürokraft über die zutreffende Berechnung der Frist auch in Zweifelsfällen, insbesondere wenn es sich nicht um Steuerbescheide handelte, belehrt und die Einhaltung seiner Anweisungen kontrolliert hätte (vgl. auch BFH-Beschluß vom 1. März 1989 X R 198/87, BFH/NV 1989, 711). - BFH, 23.10.1985 - II R 69/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
Auszug aus BFH, 20.12.1989 - IX B 27/89
Ferner ist bei Übertragung der Fristenkontrolle an gut ausgebildete, erfahrene und zuverlässige Mitarbeiter nach ständiger Rechtsprechung erforderlich, daß der Berufsträger durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschluß vom 23. Oktober 1985 II R 69/85, BFH/NV 1986, 740, m.w.N.).
- BFH, 28.01.1993 - IX B 41/92
Frist für die Einlegung einer Beschwerde
Das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist einem Beteiligten zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO; vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; Senatsentscheidung vom 20. Dezember 1989 IX B 27/89, BFH/NV 1991, 167).Unerläßliche Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Büroorganisation ist ein Fristenkontrollbuch oder eine vergleichbare Einrichtung (BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445;… BFH-Beschluß vom 17. August 1988 III B 174/86, BFH/NV 1989, 240;… BFH-Urteil vom 6. Mai 1987 II R 40/86, BFH/NV 1988, 444; Senatsbeschluß in BFH/NV 1991, 167).
- BFH, 15.01.1991 - IX S 6/90
Zulässigkeit wiederholter Anträge auf Aussetzung der Vollziehung im …
Die gegen den FG-Beschluß erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 20. Dezember 1989 IX B 27/89, BFH/NV 1991, 167 wegen Versäumung der Beschwerdefrist als unzulässig verworfen. - BFH, 10.08.1993 - V B 201/91
Lieferung oder Leistung bei Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle auf …
Das Verschulden des Prozeßbevollmächtigten ist einem Beteiligten zuzurechen (§ 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung - ZPO - vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. August 1977 II R 89/77, BFHE 123, 14, BStBl II 1977, 769; vom 20. Dezember 1989 IX B 27/89, BFH/NV 1991, 167).
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