Rechtsprechung
| BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Kein Abzug von Schuldzinsen nach Veräußerung des Grundstücks
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt.; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit
- datenbank.nwb.de
Kein Abzug von Schuldzinsen nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit und nach Veräußerung des Grundstücks
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.12.2008 - 13 K 1110/08
- BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09
Die von den Klägern in der Beschwerdeschrift sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, inwieweit nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind und ob vom Steuerpflichtigen zu zahlende Zinsen Gegenleistung für die Überlassung von Kapital darstellen, das aufgrund eines nicht steuerbaren Verlustes im privaten Vermögensbereich nicht mehr der Erzielung von Einkünften dient, wenn der Veräußerungserlös der Immobilie nicht zur Tilgung des zur Finanzierung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aufgenommenen Kredits ausreicht, ist, wie sich aus den BFH-Urteilen vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528), vom 12. November 1991 IX R 15/90 (BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289), vom 25. April 1995 IX R 114/92 (…BFH/NV 1995, 966) und vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02 (…BFH/NV 2005, 54) ergibt, hinreichend geklärt. - BFH, 05.10.2004 - VIII R 64/02
Gesellschafter-Geschäftsführer - Darlehen; Refinanzierungszinsen
Auszug aus BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09
Die von den Klägern in der Beschwerdeschrift sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, inwieweit nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind und ob vom Steuerpflichtigen zu zahlende Zinsen Gegenleistung für die Überlassung von Kapital darstellen, das aufgrund eines nicht steuerbaren Verlustes im privaten Vermögensbereich nicht mehr der Erzielung von Einkünften dient, wenn der Veräußerungserlös der Immobilie nicht zur Tilgung des zur Finanzierung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aufgenommenen Kredits ausreicht, ist, wie sich aus den BFH-Urteilen vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528), vom 12. November 1991 IX R 15/90 (BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289), vom 25. April 1995 IX R 114/92 (…BFH/NV 1995, 966) und vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02 (BFH/NV 2005, 54) ergibt, hinreichend geklärt. - BFH, 23.01.1992 - II B 64/91
Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als …
Auszug aus BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09
In diesem Fall hat der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung schlüssig und substantiiert darzulegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der schon entschiedenen Rechtsfrage umstritten und inwiefern sie im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig geblieben oder erneut geworden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676). - BFH, 12.11.1991 - IX R 15/90
Schuldzinsen, die nach Beendigung der Einkunftserzielung eines vermieteten …
Auszug aus BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09
Die von den Klägern in der Beschwerdeschrift sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, inwieweit nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind und ob vom Steuerpflichtigen zu zahlende Zinsen Gegenleistung für die Überlassung von Kapital darstellen, das aufgrund eines nicht steuerbaren Verlustes im privaten Vermögensbereich nicht mehr der Erzielung von Einkünften dient, wenn der Veräußerungserlös der Immobilie nicht zur Tilgung des zur Finanzierung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aufgenommenen Kredits ausreicht, ist, wie sich aus den BFH-Urteilen vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528), vom 12. November 1991 IX R 15/90 (BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289), vom 25. April 1995 IX R 114/92 (…BFH/NV 1995, 966) und vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02 (…BFH/NV 2005, 54) ergibt, hinreichend geklärt. - BFH, 25.04.1995 - IX R 114/92
Geltendmachung von Schuldzinsen sowie einer Gebühr für eine Löschungsbewilligung …
Auszug aus BFH, 28.07.2009 - IX B 37/09
Die von den Klägern in der Beschwerdeschrift sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, inwieweit nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit gezahlte Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sind und ob vom Steuerpflichtigen zu zahlende Zinsen Gegenleistung für die Überlassung von Kapital darstellen, das aufgrund eines nicht steuerbaren Verlustes im privaten Vermögensbereich nicht mehr der Erzielung von Einkünften dient, wenn der Veräußerungserlös der Immobilie nicht zur Tilgung des zur Finanzierung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aufgenommenen Kredits ausreicht, ist, wie sich aus den BFH-Urteilen vom 16. September 1999 IX R 42/97 (BFHE 190, 165, BStBl II 2001, 528), vom 12. November 1991 IX R 15/90 (BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289), vom 25. April 1995 IX R 114/92 (BFH/NV 1995, 966) und vom 5. Oktober 2004 VIII R 64/02 (…BFH/NV 2005, 54) ergibt, hinreichend geklärt.
- BFH, 16.03.2010 - VIII R 20/08
Nachträgliche Schuldzinsen - Wesentliche Beteiligung - Berücksichtigung von …
Die bisherige Rechtsprechung des IX. Senats zur Nichtabziehbarkeit nachträglicher Schuldzinsen beruht noch auf der ursprünglichen gesetzlichen Grundlage, nach der das nach Veräußerung einer vermieteten Immobilie fortbestehende (Rest-)Darlehen seine Ursache in dem im privaten Vermögensbereich erlittenen, nicht steuerbaren Veräußerungsverlust hat (…BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 966; BFH-Beschluss vom 28. Juli 2009 IX B 37/09, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R 1019). - FG Baden-Württemberg, 01.07.2010 - 13 K 136/07
Nach der Veräußerung einer Immobilie gezahlte Schuldzinsen sind keine …
Schuldzinsen, die auf die Zeit nach Aufgabe der Vermietungsabsicht oder -tätigkeit entfallen, sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH keine nachträglichen Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung (BFH-Urteile vom 12. November 1991 IX R 15/90, BStBl II 1992, 289 ;… vom 25. April 1995 IX R 114/92, BFH/NV 1995, 966; vom 16. September 1999 IX R 42/97, BStBl II 2001, 528 ; BFH, Beschluss vom 28. Juli 2009 IX B 37/09, veröffentlicht in Juris).
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