Rechtsprechung
| BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Behandlung von Aufwendungen für ein Bündel von Einzelbaumaßnahmen als Herstellungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für ein Bündel von Einzelbaumaßnahmen, die für sich genommen teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwand darstellen, insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sach lichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250 [BFH 30.07.1991 - IX R 67/90], BStBl II 1992, 28, m.w.N.; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285).Die Vorentscheidung weicht nicht vom Senatsurteil in BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285 ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).
- BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind Aufwendungen für ein Bündel von Einzelbaumaßnahmen, die für sich genommen teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwand darstellen, insgesamt als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sach lichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (Senatsurteile vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250 [BFH 30.07.1991 - IX R 67/90], BStBl II 1992, 28, m.w.N.; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203 [BFH 29.10.1991 - IX R 117/90], BStBl II 1992, 285). - BFH, 05.06.1991 - II B 180/90
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94
Sie legen insbesondere nicht substantiiert dar, welche ihnen bisher nicht bekannten Tatsachen im einzelnen das FG bei einer Beweiser hebung voraussichtlich ermittelt hätte und inwiefern diese Tatsachen auf der Grund lage der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (BFH-Beschluß vom 5. Juni 1991 II B 180/90, BFH/NV 1992, 397).
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Solche Aufwendungen für ein Bündel von Einzelmaßnahmen sind insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (Senatsurteil in BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; Beschluß vom 31. August 1994 IX B 44/94, BFH/NV 1995, 293). - BFH, 27.09.2001 - X R 55/98
Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
Hingegen sind diese Aufwendungen in die Herstellungsaufwendungen einzubeziehen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden (Herstellungs-)Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen, weil die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (BFH-Urteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; BFH-Beschluss vom 31. August 1994 IX B 44/94, BFH/NV 1995, 293).dd) Soweit die im zweiten Rechtsgang nachzuholenden Feststellungen des FG ergeben sollten, dass die unter aa) bis cc) bezeichneten Aufwendungen für sich genommen nicht den Herstellungskostenbegriff i.S. des § 255 Abs. 2 HGB erfüllen, wird das FG weiter zu prüfen haben, ob sie gleichwohl aufgrund ihres Zusammenhangs mit den unstreitig vorliegenden Herstellungskosten --kraft eines bautechnischen Ineinandergreifens der Aufwendungen-- ebenfalls den Herstellungskosten zuzurechnen sind (vgl. Entscheidungen in BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; in BFH/NV 1995, 293).
- BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94
Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils …
Solche Aufwendungen für ein Bündel von Einzelmaßnahmen sind insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn die Arbeiten in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden (Senatsurteil vom 30. Juli 1991 IX R 67/90, BFHE 165, 250, 252, BStBl II 1992, 28; Beschluß vom 31. August 1994 IX B 44/94, BFH/NV 1995, 293). - FG Baden-Württemberg, 08.10.2002 - 14 K 193/01
Gebäudeerrichtung vor unentgeltlicher Überlassung des Grundstücks; Vermietung der …
Für den von den Großeltern genutzten Teil seien gleichzeitig Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen entstanden Nach ihrer Auffassung sei in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. August 1994 - IX B 44/94, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH (…BFH/NV) 1995, 293, der typische. - FG Hessen, 30.11.1995 - 5 K 4162/91
Steuerrechtliche Anerkennung abzugsfähiger Kosten; Aufwendungen vor dem Bezug …
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