Rechtsprechung
| BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nichtzulassungsbeschwerde: "geleistete Einlage" i.S.d. § 17 EigZulG
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; EigZulG § 17
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Geleistete Einlage i.S.d. § 17 EigZulG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 10.01.2008 - 1 K 4985/06
- BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.12.2006 - IX R 32/05
Eigenheimzulage: Anschaffung eines Genossenschaftsanteils
Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08
Danach ist unter einer "geleisteten Einlage" i.S. des § 17 des Eigenheimzulagengesetzes nicht der übernommene Geschäftsanteil zu verstehen, sondern die tatsächlich erbrachte Geld(ein)zahlung; folglich kann die Einlage nicht --auch nicht teilweise-- durch Abtretung eines Teils des Geschäftsguthabens eines anderen Genossenschaftsmitglieds oder durch Abtretung des An-spruchs auf Eigenheimzulage bewirkt werden (BFH-Urteile vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 655;… vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065, m.w.N.). - BFH, 29.11.2005 - IX R 68/04
Eigenheimzulage - Anschaffung von Genossenschaftsanteilen
Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08
Danach ist unter einer "geleisteten Einlage" i.S. des § 17 des Eigenheimzulagengesetzes nicht der übernommene Geschäftsanteil zu verstehen, sondern die tatsächlich erbrachte Geld(ein)zahlung; folglich kann die Einlage nicht --auch nicht teilweise-- durch Abtretung eines Teils des Geschäftsguthabens eines anderen Genossenschaftsmitglieds oder durch Abtretung des An-spruchs auf Eigenheimzulage bewirkt werden (…BFH-Urteile vom 5. Dezember 2006 IX R 32/05, BFH/NV 2007, 655; vom 29. November 2005 IX R 68/04, BFH/NV 2006, 1065, m.w.N.). - BFH, 12.02.2008 - X B 44/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei …
Auszug aus BFH, 13.06.2008 - IX B 51/08
Zudem reicht die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus, vielmehr ist dazu --hier unterblieben-- eine an den Vorgaben des Grundgesetzes sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des BFH orientierte Auseinandersetzung erforderlich (BFH-Beschluss vom 12. Februar 2008 X B 44/07, BFH/NV 2008, 970, m.w.N.).
- BFH, 11.07.2011 - III S 50/10
Kein Kindergeld für ausländerrechtlich bzw. aufenthaltsrechtlich lediglich …
Die bloße Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer Norm reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus, vielmehr ist dazu --hier unterblieben-- eine an den Vorgaben des GG sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung des BVerfG und des BFH orientierte Auseinandersetzung erforderlich (z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2008 IX B 51/08, BFH/NV 2008, 1459). - FG Düsseldorf, 19.10.2010 - 17 K 3758/09
Eigenheimzulage: Vorfinanzierung der Genossenschaftseinlage durch verbundenes …
Denn durch die Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz sollte unter anderem die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaft durch Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals verbessert werden (…vgl. BFH vom 05.12.2006, IX R 32/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 655 m.w.N.; FG Münster vom 10.01.2008, 1 K 4985/06 EZ, EFG 2008, 780; BFH vom 13.06.2008, IX B 51/08, BFH/NV 2008, 1459). - FG Düsseldorf, 17.10.2010 - 17 K 3758/09
Anspruch auf Eigenheimzulage bei Einzahlung von Geldbeiträgen in eine …
Denn durch die Einbeziehung des Erwerbs von Anteilen an eigentumsorientierten Wohnungsbaugenossenschaften in die Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz sollte unter anderem die Eigenkapitalausstattung der Genossenschaft durch Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals verbessert werden (…vgl. BFH vom 05.12.2006, IX R 32/05 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2007, 655 m.w.N.; FG Münster vom 10.01.2008, 1 K 4985/06 EZ , EFG 2008, 780; BFH vom 13.06.2008, IX B 51/08 , BFH/NV 2008, 1459).
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