Rechtsprechung
| BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Grundsätzliche Bedeutung von Streifragen zur Eigenheimzulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Münster, 27.01.2005 - 12 K 2888/02
- BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 02.05.1995 - VIII B 135/94
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Auszug aus BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05
Ein Abweichen von dieser Regel ist ausnahmsweise nur gerechtfertigt, wenn die aufgeworfene Frage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1994 I B 154/93, BFH/NV 1994, 737;… vom 22. November 1999, III B 58/99, BFH/NV 2000, 748; vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138).Dafür genügt es nicht, dass möglicherweise noch offene Fälle abzuwickeln sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 138).
- BFH, 22.11.1999 - III B 58/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; auslaufendes Recht
Auszug aus BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05
Ein Abweichen von dieser Regel ist ausnahmsweise nur gerechtfertigt, wenn die aufgeworfene Frage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1994 I B 154/93, BFH/NV 1994, 737; vom 22. November 1999, III B 58/99, BFH/NV 2000, 748;… vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138). - BFH, 02.02.1994 - I B 154/93
Anwendbarkeit der Befreiungsvorschrift des § 7 Abs. 3 S. 1 …
Auszug aus BFH, 20.10.2006 - IX B 52/05
Ein Abweichen von dieser Regel ist ausnahmsweise nur gerechtfertigt, wenn die aufgeworfene Frage sich noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen kann, wie dies bei Fragen aus fortgeltendem Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Februar 1994 I B 154/93, BFH/NV 1994, 737;… vom 22. November 1999, III B 58/99, BFH/NV 2000, 748;… vom 2. Mai 1995 VIII B 135/94, BFH/NV 1996, 138).
- BFH, 08.02.2007 - IX B 107/06
NZB: Auslegung von § 9 Abs. 2 Satz 3 EigZulG
Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu, sofern der Beschwerdeführer nicht besondere Gründe geltend macht, die ausnahmsweise ein Abweichen von dieser Regel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 20. Oktober 2006 IX B 52/05, BFH/NV 2007, 214, …sowie vom 21. November 2003 III B 67/03, BFH/NV 2004, 336, m.w.N.).
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