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Rechtsprechung
   BFH, 12.10.2006 - IX B 60/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15684
BFH, 12.10.2006 - IX B 60/06 (https://dejure.org/2006,15684)
BFH, Entscheidung vom 12.10.2006 - IX B 60/06 (https://dejure.org/2006,15684)
BFH, Entscheidung vom 12. Oktober 2006 - IX B 60/06 (https://dejure.org/2006,15684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, 1. Var.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 4
    EigZulG; Entgelt durch gegenseitige Wohnungsüberlassung

  • datenbank.nwb.de

    Wechselseitige Wohnungsüberlassungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99

    Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 12.10.2006 - IX B 60/06
    Vielmehr hat das FG --wie der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) in seiner Beschwerdeerwiderung zutreffend ausführt-- unter Zugrundelegung der vom BFH aufgestellten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77) in tatsächlicher Würdigung des Sachverhalts einen wirtschaftlichen Zusammenhang der Wohnungsüberlassung an seine Eltern (§ 4 Satz 2 EigZulG) mit dem als Gegenleistung gewürdigten Vorteil aus der Nutzung der Wohnung seiner Eltern bejaht.
  • BFH, 24.02.2005 - VII B 140/04

    Branntweinmonopol - Hobbybrenner

    Auszug aus BFH, 12.10.2006 - IX B 60/06
    Es ist entgegen der Auffassung des Klägers davon auszugehen, dass die Vorinstanz das von ihr entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2005 VII B 140/04, BFH/NV 2005, 1238).
  • BFH, 15.06.1994 - II B 172/93

    Rüge aufgrund mangelnder Sachaufklärung infolge Verletzung des …

    Auszug aus BFH, 12.10.2006 - IX B 60/06
    Ferner besteht nach der Rechtsprechung des BFH für das FG keine sich aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs abzuleitende Pflicht, sich in der Urteilsbegründung mit jedem Vorbringen des Klägers auseinander zu setzen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Juni 1994 II B 172/93, BFH/NV 1995, 131, m.w.N.).
  • BFH, 01.03.2013 - IX B 48/12

    NZB: Anteilsübertragung, Wertermittlung; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; …

    Vielmehr durfte das FG die diesbezüglichen Darlegungen und Äußerungen des Prozessbevollmächtigten als Klägervorbringen werten und ohne vorherige Anhörung der Kläger in seiner Beweiswürdigung berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 60/06, BFH/NV 2007, 214), zumal der ehemalige Prozessbevollmächtigte in beiden Erörterungsterminen (am 9. April 2010 und am 27. September 2011) als Prozessvertreter für die (neue) Prozessbevollmächtigte der Kläger aufgetreten ist.
  • BFH, 01.02.2007 - IX S 17/06

    Rechtliches Gehör

    Mit Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 60/06 hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und Antragstellers (Kläger) gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 14. März 2006 9 K 1794/03 als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG München, 19.04.2011 - 13 K 912/08

    Anspruch auf Eigenheimzulage - Keine unentgeltliche Überlassung einer Wohnung an …

    Generell hängt die steuerrechtliche Beurteilung eines Vorgangs nicht entscheidend von der Vertragsgestaltung ab und wird nicht allein durch zivilrechtliche Vorgaben bestimmt; maßgeblich ist vielmehr das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse (BFH-Urteile in BStBl II 2002, 77;… vom 10. Mai 2006 IX R 57/04, BFH/NV 2006, 1635;… vom 14. November 2007 IX R 32/07, BFH/NV 2008, 531; BFH-Beschluss vom 12. Oktober 2006 IX B 60/06, BFH/NV 2007, 214).
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