Rechtsprechung
| BFH, 14.10.2005 - IX B 83/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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FGO § 62a; ; StBerG § 3 Nr. 1; ; StBerG § 3 Nr. 2; ; StBerG § 3 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 62a § 116 Abs. 3 S. 3
Beschwerdebegründung; Vertretungszwang - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 12.04.2005 - V 188/02
- BFH, 14.10.2005 - IX B 83/05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 11.03.2003 - VII B 356/02
NZB: Begründung
Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IX B 83/05
Die bloße Bezugnahme auf von seinen Mandanten selbst verfasste Schriftsätze reicht nicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817). - BFH, 17.10.2003 - XI B 145/02
Beschwerdebegründung; Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 14.10.2005 - IX B 83/05
Der Vertretungszwang bedeutet, dass der jeweilige Prozessbevollmächtigte die volle Verantwortung für das Einlegen der Beschwerde übernehmen und die Begründung von ihm stammen muss (z.B. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 XI B 145/02, BFH/NV 2004, 348, m.w.N.).
- BFH, 21.09.2017 - XI B 49/17
Zu den Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer …
Rn. 5 Nicht ausreichend hierfür ist z.B., dass der Prozessbevollmächtigte die Kopie eines vom Beschwerdeführer verfassten Schreibens an den Steuerberater beifügt (…vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2003 XI B 145/02, BFH/NV 2004, 348), mit einem Begleitschreiben einen von (dem Geschäftsführer der) Beschwerdeführerin unterschriebenen Schriftsatz zur Begründung der Beschwerde übersendet (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2306), die Begründung gemeinsam mit der Mandantin unter Bindung an deren Weisungen erstellt hat (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 175), lediglich einen von einem Beteiligten selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1995, 251;… vom 29. März 2007 VII B 297/06, BFH/NV 2007, 1339) auf einen von seinen Mandanten selbst verfassten Schriftsatz Bezug nimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Oktober 2005 IX B 83/05, BFH/NV 2006, 330), als wörtliche Wiedergabe gekennzeichnete Ausführungen des Beschwerdeführers mit dem formelhaften Hinweis übersendet, diesen sei "kaum etwas hinzuzusetzen" (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817; s.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 2012 5 B 11/12, juris), oder sich auf den Inhalt einer Beschwerdeschrift in einem anderen Verfahren von einem anderen Prozessbevollmächtigten bezieht (…vgl. BFH-Beschluss vom 3. August 2010 XI B 104/09, BFH/NV 2010, 2308, Rz 2). - BFH, 05.08.2011 - III B 158/10
Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags …
Aus dem Vertretungszwang vor dem BFH folgt jedoch, dass der Prozessbevollmächtigte die von ihm eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde auch selbst begründen muss (z.B. BFH-Beschlüsse vom 14. Oktober 2005 IX B 83/05, BFH/NV 2006, 330, …und vom 3. August 2010 XI B 104/09, BFH/NV 2010, 2308).
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