Rechtsprechung
| BFH, 12.01.1988 - IX B 94/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Bayern, 02.08.2016 - L 15 SF 206/16
Vergesslichkeit und seit langem psychische Erkrankung kein Wiedereinsetzungsgrund
Mit einer allgemeinen Vergesslichkeit und - wie hier - seit langem vorliegenden psychischen Problemen kann eine Wiedereinsetzung daher grundsätzlich nicht begründet werden (vgl. BFH, Beschlüsse vom 12.01.1988, Az.: IX B 94/87, und vom 23.01.2008, Az.: I B 101/07; BGH, Beschluss vom 11.05.1989, Az.: VII ZB 23/88; Bayer. LSG, Urteil vom 13.04.2007, Az.: L 5 KN 21/06 KR; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.2007, Az.: 1 Ws 337/07; LSG Hamburg, Urteil vom 13.03.2013, Az.: L 2 AL 35/12). - BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
Frage über das Bestehen einer Pflicht zur Vergewisserung über die Ausführung …
Je nach den Umständen des Falles besteht darüber hinaus die Pflicht, sich von der Ausführung des erteilten Auftrags zu vergewissern (vgl. auch BFH-Beschluß vom 12. Januar 1988 IX B 94/87, BFH/NV 1990, 104). - BFH, 12.01.1988 - IX B 95/87 Parallelentscheidung: BFH, 12.1.1988, IX B 94/87, NV.
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