Rechtsprechung
| BFH, 20.09.2007 - IX E 19/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen die Kostenrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.02.2003 - VII K 1/03
Erinnerung; Einwendungen gegen Gerichtskostenforderung
Auszug aus BFH, 20.09.2007 - IX E 19/07
Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) hat auch keine durchschlagenden Gründe vorgetragen, die "den beizutreibenden Anspruch selbst" (vgl. § 8 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung) betreffen (vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2003 VII K 1/03, BFH/NV 2003, 811;… vom 29. April 2005 VII E 1/05, BFH/NV 2005, 1597). - BFH, 05.10.2006 - VII B 202/05
NZB: Verweisung, gesetzlicher Richter
Auszug aus BFH, 20.09.2007 - IX E 19/07
Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2006 VII B 202/05 (BFH/NV 2007, 251, unter II. 3.) und das an den Erinnerungsführer gerichtete erläuternde Schreiben der Kostenstelle beim BFH vom 16. April 2007 verwiesen. - BFH, 29.04.2005 - VII E 1/05
Gerichtskosten - Stadium der Beitreibung; Erinnerung gegen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 20.09.2007 - IX E 19/07
Der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Erinnerungsführer) hat auch keine durchschlagenden Gründe vorgetragen, die "den beizutreibenden Anspruch selbst" (vgl. § 8 Abs. 1 der Justizbeitreibungsordnung) betreffen (…vgl. dazu Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 2003 VII K 1/03, BFH/NV 2003, 811; vom 29. April 2005 VII E 1/05, BFH/NV 2005, 1597).
- FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 130/11
Antrag auf vorläufige Einstellung der Gerichtskosten-Beitreibung
Insoweit ist das Kostenbeitreibungs- oder -erhebungsverfahren zu unterscheiden von dem Kostenansatz- oder -festsetzungsverfahren (vgl. FG Sachsen-Anhalt vom 29. März 2010 4 KO 255/10, EFG 2010, 1822; BFH vom 22. November 2007 X E 11/07, Juris; vom 20. September 2007 IX E 19/07, Juris, nachgehend BVerfG vom 4. Februar 2008 1 BvR 25/08, Juris). - LSG Thüringen, 17.03.2014 - L 6 SF 333/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Betreibung von Gerichtskosten - Kostenrechnung - …
Die Erinnerung ist ein Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten (vgl. BFH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX E 19/07, nach juris), nicht aber ein Mittel, um ein - wie hier - rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren nachträglich wieder aufzurollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2010 - 5 KSt 4/10, 5 B 37/10, nach juris). - BFH, 23.11.2007 - IX S 20/07
Gegenvorstellung gegen einen die Erinnerung zurückweisenden BFH-Beschluss
Der Senat hat durch Beschluss vom 20. September 2007 IX E 19/07 die Erinnerung des Erinnerungsführers und Antragstellers (Antragsteller) gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs (BFH) --Kostenstelle-- vom 6. Dezember 2006 als unbegründet zurückgewiesen. - FG Hamburg, 29.07.2011 - 3 KO 129/11
Statthaftigkeit eines Antrags auf vorläufige Einstellung der …
Insoweit ist das Kostenbeitreibungs- oder -erhebungsverfahren zu unterscheiden von dem Kostenansatz- oder -festsetzungsverfahren (vgl. FG Sachsen-Anhalt vom 29. März 2010 4 KO 255/10 , EFG 2010, 1822; BFH vom 22. November 2007 X E 11/07 , [...]; vom 20. September 2007 IX E 19/07 , [...], nachgehend BVerfG vom 4. Februar 2008 1 BvR 25/08, [...]). - LSG Thüringen, 12.12.2011 - L 6 SF 1047/11
Erinnerung des Kostenschuldners gegen die Aufforderung des Urkundsbeamten der …
Die Erinnerung ist aber nur ein Rechtsbehelf gegen den Kostenansatz, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten (vgl. BFH, Beschluss vom 20. September 2007 - Az.: IX E 19/07, nach juris), nicht aber ein Mittel, um ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren nachträglich wieder aufzurollen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2010 - Az.: 5 KSt 4/10, 5 B 37/10, nach juris).
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