Rechtsprechung
| BFH, 20.03.2003 - IX E 3/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 13 Abs. 2; ; GKG § 14 Abs. 1; ; GKG § 11 Abs. 1; ; GKG § 11 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG §§ 5 13
Erinnerung gegen Kostenansatz; Streitwert eines NZB-Verfahrens - datenbank.nwb.de
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert eines NZB-Verfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 04.11.1999 - X E 2/99
Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG
Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IX E 3/03
Soweit der Kostenschuldner in seinen Schreiben Einwendungen gegen die dem Kostenansatz zugrunde liegende Gerichtsentscheidung erhebt, kann er deshalb im vorliegenden Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X E 2/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.). - BFH, 12.08.1994 - V E 1/94
Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz
Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IX E 3/03
Der Senat wertet die Scheiben vom 16. Oktober und 13. November 2002, auf die im Einzelnen verwiesen wird, als Erinnerung gegen den Kostenansatz i.S. des § 5 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG), die beim BFH auch ohne postulationsfähigen Vertreter eingelegt werden kann (z.B. BFH-Beschluss vom 12. August 1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428). - BFH, 11.06.1996 - III B 145/95
Möglichkeit der Änderung der Streitwertfestsetzung
Auszug aus BFH, 20.03.2003 - IX E 3/03
Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entspricht der Streitwert dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, dass er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (z.B. BFH-Beschluss vom 11. Juni 1996 III B 145/95, BFH/NV 1997, 142, m.w.N.).
- BFH, 22.12.2004 - V E 1/04
Erinnerung gegen Kostenansatz
a) Eine Erinnerung i.S. des § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG gegen den Kostenansatz kann beim BFH auch ohne postulationsfähigen Vertreter eingelegt werden (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. August 1994 V E 1/94, BFH/NV 1995, 428; vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936).Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde entspricht der Streitwert dem Streitwert des Klageverfahrens, sofern der Beschwerdeführer nicht erkennbar macht, dass er im künftigen Revisionsverfahren sein Klagebegehren nur noch eingeschränkt weiterverfolgen will (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Juni 1996 III B 145/95, BFH/NV 1997, 142, m.w.N.; in BFH/NV 2003, 936).
- BFH, 01.09.2005 - III E 1/05
Erinnerung gegen Kostenansatz
Einwendungen gegen die dem Kostenansatz zugrunde liegende Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde in der Sache können mit der Erinnerung nicht geltend gemacht werden (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936, m.w.N., …und vom 13. Juni 2005 IX E 1/05, BFHE 209, 422, BFH/NV 2005, 1712). - BFH, 10.11.2005 - VIII E 5/05
Streitwert - Gewinnfeststellung
Dieser entspricht dem Streitwert des Verfahrens in erster Instanz (§ 14 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. i.V.m. § 13 GKG a.F.), sofern die Klage --wie im Streitfall-- vollständig abgewiesen worden ist und die klagende Partei für das Revisionsverfahren eine Einschränkung ihrer Anträge nicht deutlich gemacht hat (z.B. BFH-Beschluss vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936). - BFH, 20.04.2006 - III E 3/06
Kostenansatz; Erinnerung
Seine Einwendungen richten sich im Kern gegen die Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde, die mit der Erinnerung aber nicht geltend gemacht werden können (z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936, m.w.N., und vom 28. Juni 2005 X E 1/05, BFHE 209, 422, BStBl II 2005, 646). - FG Baden-Württemberg, 25.08.2006 - 3 KO 1/05
Streitwert bei fehlender Antragstellung
Rn. 17 Da andererseits Anhaltspunkte fehlen, das außergerichtliche Begehren der Klägerin, genau bezifferte Umsatzsteuer-Beträge aus bestimmt bezeichneten realen Vorgängen entweder aus Rechtsgründen oder im Wege der Billigkeitsentscheidung herabzusetzen oder zu erlassen, könne im Klageverfahren nur eingeschränkt verfolgt werden, war der Streitwert der Einspruchsverfahren ungekürzt zu übernehmen (vgl. für das gerichtliche Beschwerde-Verfahren BFH-Beschluss vom 20. März 2003 IX E 3/03, BFH/NV 2003, 936).
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