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Rechtsprechung
   BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10431
BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20 (https://dejure.org/2020,10431)
BFH, Entscheidung vom 19.02.2020 - IX E 6/20 (https://dejure.org/2020,10431)
BFH, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - IX E 6/20 (https://dejure.org/2020,10431)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GKG § 66 Abs 1, GKG § 66 Abs 8
    Erinnerung gegen eine Kostenrechnung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.06.2008 - X E 3/08

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung - Voraussetzungen für die Nichterhebung von …

    Auszug aus BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20
    Rn. 2 1. Mit der Erinnerung gemäß § 66 des Gerichtskostengesetzes (GKG) können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30.06.2008 - X E 3/08, BFH/NV 2008, 1693).

    Dies setzt jedoch ein erkennbares Versehen oder offensichtliche Verstöße gegen eindeutige Vorschriften voraus (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1693).

  • BFH, 27.10.2020 - IX R 16/19

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - vermögensverwaltende Personengesellschaft - …

    Auszug aus BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20
    Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs -Kostenstelle- vom 13.01.2020 - KostL 17/20 (IX R 16/19) wird zurückgewiesen.
  • BFH, 13.06.2005 - IX E 1/05

    Kostenansatz; Erinnerung

    Auszug aus BFH, 19.02.2020 - IX E 6/20
    Soweit der Erinnerungsführer die angebliche Fehlerhaftigkeit des der Kostenrechnung zugrunde liegenden Senatsbeschlusses rügt, kann er damit im Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 13.06.2005 - IX E 1/05, BFH/NV 2005, 1622).
  • BFH, 21.10.2024 - VIII E 4/24

    Streitwert bei ersatzloser Aufhebung einer gesonderten Gewinnfeststellung

    Rn. 11 2. Mit der Erinnerung können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst, das heißt gegen den Ansatz und die Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert richten, nicht aber solche, die sich gegen die dem Kostenansatz zugrundeliegende Sachentscheidung richten (z.B. BFH-Beschluss vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2).

    Die unrichtige Sachbehandlung setzt ein erkennbares Versehen oder schwere, offensichtliche Verstöße des Gerichts gegen eindeutige Vorschriften bei der Entscheidung voraus (…s. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20.08.2012 - I E 2/12, BFH/NV 2013, 46, Rz 8; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 3).

  • BFH, 23.08.2023 - XI E 1/23

    Zum Streitwert einer unechten Eventualklage bei einheitlichem Klagegegenstand

    Rn. 19 a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder --wie hier-- gegen den Streitwert (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2;… vom 27.04.2022 - VIII E 3/21, BFH/NV 2022, 826, Rz 10;… vom 10.11.2022 - XI E 1/22, BFH/NV 2023, 146, Rz 9).
  • BFH, 10.11.2022 - XI E 1/22

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde, …

    Rn. 9 a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 28.05.2019 - IX E 1/19, BFH/NV 2019, 843, Rz 7; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, Rz 2).
  • FG Hessen, 01.09.2023 - 11 Ko 886/23

    Erinerrung gegen die Kostenrechnungen

    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 S. 1 GKG "gegen den Kostenansatz" können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, also gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 01.09.2005 - III E 1/05, BFH/NV 2006, 92;… vom 08.12.2010 - IX E 6/10, BFH/NV 2011, 1365; vom 19.02.2020 - IX E 6/20, BFH/NV 2020, 707, jeweils m.w.N.).
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