Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 17.04.1989 - IX K 31/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 227 AO
Abgabenordnung; Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen
Papierfundstellen
- EFG 1989, 494
Wird zitiert von ... (2)
- FG München, 17.12.1996 - 2 K 3851/95 Es kann offen bleiben, ob es möglicherweise als entschuldbar angesehen werden könnte, daß der Kläger im Vertrauen auf die Richtigkeit der im Schreiben vom 5.1.1995 geäußerten Verwaltungsauffassung die Bestandskraft hat eintreten lassen (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart vom 17. April 1989 IX K 31/84 EFG 1989, 494).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1990 - 13 L 158/89 Der Kläger hat keine genügenden Gründe vorgetragen, die es im Sinne der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 9. Mai 1963 - VII B 48.63 -, DB 1963, 1353) verständlich machen und es rechtfertigen, daß er von den gegebenen Rechtsbehelfen keinen Gebrauch gemacht hat (zur Kongruenz dieses Maßstabs mit den in der Rechtssprechung der Finanzgerichte ausgestellten Anforderungen vgl. BFH…, Urteil vom 11. August 1987, a. a. O.; so auch das vom Kläger angeführte Urteil des FG Baden-Württemberg vom 17. April 1989 - IX K 31/84 -, EFG 1989, 494 = ZFK 1990, 87).
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