Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 02.10.1987 - IX K 337/83 |
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FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Oktober 1987 - IX K 337/83 (https://dejure.org/1987,25343)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.03.1995 - VIII B 158/94
Besteuerung von lediglich gutgeschriebenen "Renditen" als Kapitalerträge - …
Die davon abweichende frühere Rechtsprechung (BFH-Beschlüsse vom 26. April 1977 VIII S 5/76, NV; vom 13. April 1978 IV S 1/78, NV, und vom 11. Juli 1978 VIII S 10/77, NV), der die Literatur zum Teil bis jetzt folgt (…Tipke/Kruse, a.a.O., § 69 FGO Tz. 5, und Ziemer/Birkholz, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 33 Anm. 69, 89), weil für die Kirchensteuer der Finanzrechtsweg nicht eröffnet sei (vgl. zum Klageverfahren BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 III R 145/85, BFHE 161, 73, BStBl II 1990, 895, unter III. der Gründe; Schwarz/Dumke, Finanzgerichtsordnung, § 42 Tz. 26 "Kirchensteuerbescheid"; anders für den Erlaß der Kirchensteuer FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, Urteil vom 2. Oktober 1987 IX K 337/83, EFG 1988, 130, rkr.), ist insoweit überholt. - FG Baden-Württemberg, 27.01.2026 - 10 K 2735/25
Rechtsweg beim Erlass von evangelischer Kirchensteuer in Baden-Württemberg
Die Beklagte habe hierzu unter Berufung auf das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 2. Oktober 1987 IX K 337/83 die Auffassung vertreten, dass der Finanzrechtsweg eröffnet sei.Rn. 21 c) Der Senat schließt sich nicht den Ausführungen im Urteil des seinerzeit für Kirchensteuer zuständigen 9. Senats des FG Baden-Württemberg vom 2. Oktober 1987 IX K 337/83, EFG 1988, 130 an.
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