Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Papierfundstellen
- EFG 1987, 435
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86
Der Gleichheitssatz, der im Bereich des Steuerrechts seine besondere Ausprägung im Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, verbietet es vor allem, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Betroffenen verschieden zu behandeln, obwohl zwschen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 70, 230, 239 ff; BVerfGE 65, 104, 112 und BVerfGE 55, 72, 88). - BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86
Da Lebensverhältnisse nie in allen, sondern stets nur in einzelnen Elementen gleich sind, obliegt es regelmäßig dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Sachverhaltselemente er als maßgebend dafür ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 74, 182 = StRK BewG 1965 Allg. R. 5, BVerfGE 50, 386). - BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82
Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86
Der Gleichheitssatz, der im Bereich des Steuerrechts seine besondere Ausprägung im Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, verbietet es vor allem, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Betroffenen verschieden zu behandeln, obwohl zwschen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 70, 230, 239 ff; BVerfGE 65, 104, 112 und BVerfGE 55, 72, 88). - BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86
Da Lebensverhältnisse nie in allen, sondern stets nur in einzelnen Elementen gleich sind, obliegt es regelmäßig dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Sachverhaltselemente er als maßgebend dafür ansieht, sie im Recht gleich oder verschieden zu behandeln (vgl. BVerfGE 74, 182 = StRK BewG 1965 Allg. R. 5, BVerfGE 50, 386). - BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
Mutterschaftsgeld
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 05.12.1986 - IX K 74/86
Der Gleichheitssatz, der im Bereich des Steuerrechts seine besondere Ausprägung im Grundsatz der Steuergerechtigkeit gefunden hat, verbietet es vor allem, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Betroffenen verschieden zu behandeln, obwohl zwschen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 70, 230, 239 ff; BVerfGE 65, 104, 112 und BVerfGE 55, 72, 88).
- BFH, 05.03.1992 - V R 97/88
Unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der …
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und setzte die Vollziehung des Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids in Höhe von 6738 DM bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über den Vorlagebeschluß des FG BadenWürttemberg - Außensenate Stuttgart - vom 5. Dezember 1986 IX K 74/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 435) aus.Inzwischen hat das BVerfG auch auf den Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des FG Baden-Württemberg vom 5. Dezember 1986 (IX K 74/86) hin entschieden, daß es mit dem GG vereinbar ist, Mietwagenumsätze nicht dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.
- BFH, 21.09.1988 - V B 137/87
Verfassungsmäßigkeit der umsatzsteuerlichen Andersbehandlung von …
Die Beschwerdegegnerin beantragte ferner unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen im Klageverfahren - insbesondere auf den Vorlagebeschluß des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg - Außensenate Stuttgart - vom 5. Dezember 1986 IX K 74/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 432; Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1988, 257) zum Normenkontrollverfahren an das Bundesverfassungsgericht - BVerfG - (Az. dort I BvL 29/87) - die Vollziehung der angefochtenen Umsatzsteuerfestsetzungen auszusetzen. - BFH, 27.10.1988 - V B 104/88
Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheid …
Sie berief sich im wesentlichen auf den Vorlagebeschluß des FG Baden-Württemberg - Außensenate Stuttgart - vom 5. Dezember 1986 IX K 74/86 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 432; Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1988, 257) zum Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht - BVerfG - (Az. dort 1 BvL 29/87). - FG Saarland, 01.06.1995 - 2 K 241/94 Dies hat das erkennende Gericht schon in dem vom FG Köln (…a.a.O.) zitierten Urteil vom 20. Mai 1987 (1 K 273/85, EFG 1987, 435) zum Ausdruck gebracht.
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