Rechtsprechung
| VGH Hessen, 12.03.1985 - IX OE 130/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 16.06.1992 - 9 UE 4145/88
Meldung zum Examen - Überschreitung der Förderungshöchstdauer aus schwerwiegendem …
Rn. 28 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat wiederholt angeschlossen hat und an der er auch nach nochmaliger Überprüfung festhält, setzt - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus weiterhin voraus, daß der Auszubildende innerhalb der Zeit, die nach § 15 Abs. 3 BAföG als angemessene Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu bestimmen ist, seine Ausbildung berufsqualifizierend abschließen kann, wobei in den Fällen, in denen der berufsqualifizierende Abschluß durch eine Prüfung vermittelt wird, die Prüfung innerhalb dieser verlängerten Förderungsdauer abgelegt, nicht aber bestanden werden muß (vgl. Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 07. Februar 1980 - 5 C 38/78, a.a.O;… Urteil vom 19. Juni 1980 - 5 C 59/78, a.a.O.; Urteil vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35/85, BVerwGE 80, 290 f.; Urteil vom 25. April 1991 - 5 C 15.87 -, in Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 436.36, § 15 BAföG Nr. 30 = MDR 1991, 1003; Hess. VGH Urteil vom 12. März 1985 - IX OE 130/81; Hess. VGH Urteil vom 26. November 1991 - 9 UE 3974/88 -).
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