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| VGH Hessen, 14.01.1986 - IX OE 47/80 |
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Kurzfassungen/Presse
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AbfG § 2, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 1 S. 2
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 660
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78
Naßauskiesung
Auszug aus VGH Hessen, 14.01.1986 - IX OE 47/80
Von einem "enteignungsgleichen Eingriff" durch die abfallrechtliche Anordnung kann in diesem Zusammenhang schon deswegen nicht gesprochen werden, weil der Kl. nicht von der Entziehung eines Rechts betroffen ist (vgl. hierzu den Beschluß des BVerfG vom 15.7 1981, BVerfGE 58, 300).
- VGH Hessen, 13.03.1997 - 14 TG 4045/96
Sofortige Vollziehbarkeit einer unselbständigen Kostenanforderung; Maßnahmen nach …
Dass das Regierungspräsidium diese Anordnung demgegenüber auf die allgemeine landesrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 11 HAbfG gestützt hat, ist unschädlich, weil dies weder für die Behördenzuständigkeit noch für den Regelungsinhalt der Anordnung von Bedeutung ist und § 10 Abs. 2 AbfG keinen behördlichen Ermessensspielraum eröffnet, sondern eine gebundene Entscheidung verlangt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 - IX OE 47/80 - NVwZ 1986 S. 660 f.).Nachsorgeanordnungen sind nämlich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 2 AbfG nur gegen den Inhaber der stillzulegenden Abfallentsorgungsanlage zu richten, womit nicht der Grundstückseigentümer, sondern der Betreiber der Anlage gemeint ist, der - wie hier die Antragstellerin - die Anlage in eigenem Namen, eigener Verantwortung und eigenem wirtschaftlichen Interesse führt und aufgrund seiner tatsächlichen und rechtlichen Verfügungsmacht die Entscheidungen zur Betriebsführung trifft und umsetzt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15. Dezember 1987 - 10 S 240/86 - NVwZ 1988 S. 562 f.;… Schwermer in Kunig/Schwermer/Versteyl a. a. O. Rdnr. 7 und 14 zu § 10 m. w. N.; a. A. Schink, DVBl. 1985 S. 1149 ).
Rn. 36 Bei der Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Erforderlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 AbfG ist zu berücksichtigen, dass diese Spezialvorschrift, die nach Auffassung des VGH Bad.-Württ. (…vgl. Urteil vom 15. Dezember 1987 a. a. O.) etwa wasserrechtliche Ermächtigungen verdrängt, eine umfassende und weitergehende Ermächtigung als rein ordnungsrechtliche, auf Maßnahmen der polizeilichen Gefahrenabwehr beschränkte Normen enthält (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 2. Mai 1995 a. a. O.) und dass ihr teilweise auch vorsorgender Charakter zuerkannt wird (vgl. Schink, DVBl. 1985 S. 1149 ), so dass sie nicht erst beim Vorliegen einer Gefahrenlage anwendbar ist, sondern bereits im Vorfeld, nämlich bei einem hinreichenden, dem Anlagenbetreiber zurechenbaren Gefahrenverdacht die Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen auf dessen Kosten vorschreibt, wie etwa die Anlegung von Grundwasserkontrollbrunnen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 a. a. O., Beschluss vom 31. August 1989 a. a. O.; BVerwG…, Beschluss vom 14. April 1986 a. a. O., Schwermer a. a. O. Rdnr. 19 und 20 zu § 10; Schink, DVBl. 1989 S. 1182 ).
- VGH Hessen, 30.03.1987 - 9 UE 114/86
Errichtung eines Beobachtungsbrunnens auf einer Abfalldeponie
Rn. 23 Der Kläger hat in dem Berufungsverfahren IX OE 47/80 beantragt,.Rn. 32 Dem Senat haben die Akten über die Berufungsverfahren IX OE 47/80, ein Hefter Behördenakten des Beklagten, die Deponie Höfling betreffend, sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Darmstadt II/H 15/71, III M 20/71 und III H 303/70 sowie ein Umschlag mit 23 Lichtbildern nebst einem Kontrollbericht des Beklagten und der Ablichtung einer Anordnung an die Gemeinde Mainhausen, einen Beobachtungsbrunnen auf dem Zellhausener Deponiegelände anzulegen, vorgelegen.
Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 14. Januar 1986 - IX OE 47/80 - eingehend die Frage behandelt, ob die Anlegung eines Beobachtungsbrunnens zu den zur Abwendung von Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des § 10 Abs. 2 AbfG erforderlichen Vorkehrungen gehört.
- OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 KO 52/97
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; …
Regelmäßig ist Betreiber daher auch derjenige, in dessen Namen und auf dessen Rechnung die Deponie geführt wird (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.1987 - 10 S 240/86 -, NVwZ 1988, 562 [563]; VGH Kassel, Urteil vom 14.01.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660 [661]; VG Meiningen, Urteil vom 01.12.1999 -2 K 1332/97.Me -, LKV 2000, 410).
- VGH Hessen, 31.10.1990 - 5 UE 2641/85
Abfallrechtliche Sicherheitsleistung auch bei (legalen) Altanlagen
entsprechenden Maßnahmen darstellt (vgl. Schink, DVBl. 1986, 161 ;… Kunig/Schwermer/Versteyl. a.a.O. § 10 Rdnr. 16 und - insbesondere im Hinblick auf § 2 Abs. 1 AbfG - Hösel/von Lersner a.a.O. § 10 AbfG Rdnr. 9, 12 und 21; Hess. VGH, Urteil vom 14. Januar 1986 - NVwZ 1986, 660 ). - VGH Hessen, 31.08.1989 - 5 TH 1498/88
Maßnahmen gegen stillgelegte Abfallentsorgungsanlage
Der Senat neigt zu der auch vom 9. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 14. Januar 1986 (IX DE 47/80 - NVwZ 1986, 660 = NuR 1988, 40 = RdL 1986, 146 = UPR 1986, 432) vertretenen Ansicht, daß Maßnahmen wie die in Ziffer 2, 4 und 5 des angefochtenen Bescheides angeordneten, obwohl sie zunächst nur "der Gefahrenerforschung dienen können, mögliche "Vorkehrungen", nach § 10 Abs. 2 AbfG sind; denn bei Sachverhalten, bei denen .Gefahren erwartet werden müssen, - wie es bei Klärschlammdeponien der Fall sein dürfte- , sind auch behördliche Maßnahmen zulässig, .die zunächst der Feststellung dienen, ob und welche weiteren Schritte erforderlich sind (vgl. auch Kunig/Schwermer/ Verstoy , AbfG, Rdnrn. 19 und 20 zu § 10). - OVG Niedersachsen, 05.08.1996 - 7 L 1111/94
Abfallentsorgungsanlage; Inhaber; Letzter Betreiber der Anlage; Stillegung; …
Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur - der sich der Senat anschließt - und wird unter Berufung auf die Entstehungsgeschichte insbesondere damit begründet, daß § 10 Abs. 2 AbfG (nur) zu den erforderlichen Maßnahmen ermächtige, welche zu treffen die Behörde verpflichtet sei (OVG Lüneburg, Urteil v. 25.9.1985 - 9 OVG A 203 und 204/82 ; S. 15 des Abdrucks; VGH Kassel, Urteil vom 14.1.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660, 661;… Hösel/v. Lersner, a.a.O., § 10 AbfG, Rdnrn. 1 und 9;… Schwermer, a.a.O., § 10 AbfG Rdnr. 12 m.w.N.). - OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 922/96
Möglichkeit einer Anordnung von Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des …
Bei Deponien zählen dazu insbesondere Langzeitsicherungsmaßnahmen und Kontrollen des Deponieverhaltens (vgl. Nr. 9.7.2 der TA Abfall und Nr. 10.7.2 der TA Siedlungsabfall), wie die Errichtung von Pegeln für die Grundwasserbeobachtung, die Entnahme von Grundwasserproben, die Untersuchung des Grundwassers auf bestimmte Parameter sowie die Zusammenstellung und Bewertung der Ergebnisse in einem Gutachten (…vgl. insbesondere BVerwG, Beschl. v. 2.5.1995, a.a.O., S. 499; Beschl. v. 6.5.1997, u.a. NuR 1997, 551), somit auch Maßnahmen, die dazu dienen, die tatsächlich bestehende Gefahrenlage zu klären (vgl. ferner VGH Kassel, Urt. v. 14.1.1986 - IX OE 47/80 -, NVwZ 1986, 660).
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