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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.03.1982 - IX OE 69/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1806
VGH Hessen, 30.03.1982 - IX OE 69/80 (https://dejure.org/1982,1806)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.03.1982 - IX OE 69/80 (https://dejure.org/1982,1806)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. März 1982 - IX OE 69/80 (https://dejure.org/1982,1806)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 242
  • NVwZ 1983, 162 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OVG Sachsen, 14.06.2017 - 5 A 406/13

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; unrichtige …

    Dann wäre die Rechtsbehelfsbelehrung objektiv geeignet, eine rechtzeitige Rechtsbehelfseinlegung nennenswert zu erschweren (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 29. September 2016 - 3 A 53/14 -, juris Rn. 21; HessVGH, Urt. v. 30. März 1982, NJW 1983, 242).
  • BVerwG, 01.09.1988 - 6 C 56.87

    Rechtsbehelfsbelehrung - Widerspruchsbescheid - Kriegsdienstverweigerer - …

    Anders als möglicherweise im Falle unterschiedlicher Rechtsträgerschaft der Erst- und der Widerspruchsbehörde, bei der eine fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Klage gegen den Erstbescheid zu einer Fristversäumung führen kann (vgl. dazu VGH Kassel, NJW 1983, 242), kann jedenfalls in Kriegsdienstverweigerungssachen, bei denen die zur Entscheidung berufenen Ausschüsse und Kammern Bundesbehörden des gleichen Geschäftsbereichs sind, durch eine Rechtsmittelbelehrung des hier erteilten Inhalts weder bei Rechtskundigen noch bei Laien ein unrichtiger Eindruck darüber erweckt werden, daß mit der Klage gegen den Widerspruchsbescheid auch die Ablehnung des Anerkennungsbegehrens angegriffen wird.
  • VG Göttingen, 26.02.2008 - 3 A 277/07

    Fortgeltungsdauer der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV); Abzugsfähigkeit der …

    Im Übrigen wird eine differenzierte Betrachtung vertreten, die jedenfalls dann, wenn der ursprüngliche Verwaltungsakt und der Widerspruchsbescheid von derselben Behörde erlassen werden, eine Rechtsbehelfsbelehrung der hier in Rede stehenden Form nicht für unrichtig hält (OVG Greifswald, Beschluss vom 24.11.2004 - 1 O 353/04, juris, m.w.N.; OVG Schleswig, Urteil vom 17.09.1991 - 2 L 103/91 -, NVwZ 1992, 385; Hess.VGH, Urteil vom 30.03.1982 - IX OE 69/80 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 10.10.2001 - 6 L 412/01 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.09.1991 - 2 L 103/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung; Richtigkeit einer …

    Etwas anderes läßt sich nicht der Entscheidung des HessVGH (Urt. v. 30.3. 1982 - IX OE 69/80 - NJW 1983, 242) entnehmen; denn sie betraf einen Fall, in dem die Widerspruchsbehörde einer anderen Körperschaft angehörte als die Ausgangsbehörde.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2004 - 1 L 234/03

    Rubrumsberichtigung, Parteiwechsel, Rechtsbehelfsbelehrung

    Anderes mag gelten, wenn Widerspruchsbehörde und Ausgangsbehörde anderen Körperschaften angehören (vgl. Hess.VGH, NJW 1983, 242).
  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 1 K 10.416

    Rückforderung überzahlter Bezüge; rückwirkende Feststellung der begrenzten …

    Etwas anderes hat nur dann zu gelten, wenn der Erstbescheid von einem anderen Rechtsträger erlassen wurde als der Widerspruchsbescheid und bei dem Fehlen einer Belehrung über die Möglichkeit einer Klage gegen den Erstbescheid eine Fristversäumung in Betracht käme (vgl. hierzu VGH Kassel v. 30.03.1982 - IX OE 69/80 - juris; OVG Lüneburg v. 17.09.1991 - 2 L 103/91- juris; Redeker/von Oertzen, § 58 VwGO RdNr. 5; Kopp/Schenke, § 58 VwGO RdNr. 10 und 12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.11.2004 - 1 O 353/04

    Richtigkeit einer lediglich auf die Möglichkeit der Klagemöglichkeit "gegen …

    Der VGH Kassel (Entscheidung vom 30. März 1982 - IX OE 69/80 -, NJW 1983, 242) ist der Auffassung, eine Rechtsmittelbelehrung der hier verwendeten Art sei dann unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO , wenn die Widerspruchsbehörde einer anderen Körperschaft angehöre als die Ausgangsbehörde.
  • VGH Hessen, 10.04.1991 - 5 UE 3750/89

    Zur Unrichtigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung

    Zu einer Unrichtigkeit der Belehrung kann diese Ungenauigkeit aber nur dann führen, wenn die Widerspruchsbehörde einer anderen Körperschaft angehört als die Ausgangsbehörde; denn dann könnte der Adressat der Rechtsbehelfsbelehrung zu dem Fehlschluß verleitet werden, er habe die Klage gegen die Körperschaft zu richten, der die mit der Ausgangsbehörde nicht identische Widerspruchsbehörde angehört (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 30. März 1982 -- IX OE 69/80 -- NJW 1983, 242).
  • VGH Hessen, 24.07.1992 - 9 TP 1996/90

    Fristversäumnis durch Organisationsmangel im Anwaltsbüro; Zugang von …

    Rn. 3 Der mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehene Widerspruchsbescheid des Beklagten (vgl. insoweit die zutreffenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts in dem angefochtenen Beschluß zur Formulierung in der Rechtsbehelfsbelehrung "Gegen diesen Widerspruchsbescheid" könne Klage erhoben werden und den Hinweis auf das Urteil des Senats vom 30. März 1982, IX OE 69/80, NJW 1983, 242) ist als Einschreibesendung am 16. August 1989 zur Post gegeben worden und ausweislich der vom Postamt dem Gericht zugänglich gemachten Kopie des Auslieferungsscheines am 18. August 1989 den Bevollmächtigten der Antragstellerin ausgeliefert worden.
  • VG Cottbus, 10.10.2001 - 6 L 412/01

    Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung im Widerspruchsbescheid; Isolierte …

    Der abweichenden Meinung der Rechtssprechung (Bayerischer VGH, Urt. v. 16. Oktober 1986 - 12 B 84 A.655 -, NVwZ 1987, 901 und Hessischer VGH, Urt. v. 30. März 1982 - IX OE 69/80 -, NJW 1983, 242 - sofern die Widerspruchsbehörde einer anderen Körperschaft als die Ausgangsbehörde angehört) und der Literatur (…Czybulka in Sodan/Ziekow: NKVwGO, Stand: November 1999, § 58 Rn. 54;… Meissner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner: VwGO, Stand: Januar 2001, § 58 Rn. 24;… Kopp/Schenke: VwGO, 12. Aufl. 2000, § 58 Rn. 10;… Redeker/v. Oertzen: VwGO, 13. Aufl. 2000, § 58 Rn. 5;… v. Albedyll in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll: VwGO, 1999, § 58 Rn. 8) folgt die Kammer nicht.
  • VG Weimar, 21.05.1997 - 3 K 1012/93

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern

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