Rechtsprechung
| BFH, 06.05.1986 - IX R 114/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer GbR als Bauherrengemeinschaft zur Errichtung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 06.12.1983 - VIII R 203/81
Feststellungsbescheid - Klage - Gesellschaft
Auszug aus BFH, 06.05.1986 - IX R 114/85
Durch den Vorsitzenden des Senats auf das BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 203/81 (BFHE 140, 22, BStBl II 1984, 318) hingewiesen, änderte die Klägerin ihren ursprünglichen Antrag und beantragte, das Urteil des FG Köln vom . - BFH, 25.04.1968 - VI R 76/67
Steuersachen - Berufsmäßiges Auftreten - Persönliche Verhältnisse - Gesetzliche …
Auszug aus BFH, 06.05.1986 - IX R 114/85
Die Prozeßbevollmächtigte ist von Berufs wegen mit der Bearbeitung der ihr anvertrauten Sachen befaßt; bei ihr ist eine plötzliche Erkrankung nur dann eine Entschuldigung, wenn die Erkrankung nicht vorauszusehen und ihre Wirkung auch nicht durch vorsorgliche Maßnahmen, wie die Sicherung einer Vertretung, zu beseitigen waren (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1968 VI R 76/67, BFHE 92, 320, BStBl II 1968, 585). - BFH, 19.02.1960 - III 246/58 U
Nachsicht gegenüber einem Steuerpflichtigen wegen Krankheit - Hinderung eines …
Auszug aus BFH, 06.05.1986 - IX R 114/85
Krankheit ist nur dann ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Krankheit so schwer und unvermutet eintritt, daß der Betroffene dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen oder durch Dritte besorgen zu lassen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1960 III 246/58 U, BFHE 70, 451, BStBl III 1960, 168).
- FG Hamburg, 04.05.2005 - V 71/02
Versäumung der Antragsfrist auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung …
Krankheit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur dann ein Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn sie so schwer und unvermutet eintritt, dass der Betroffene dadurch verhindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen oder durch einen Dritten wahrnehmen zu lassen (BFH-Beschlüsse vom 10.3.1971, I B 50/70, BFHE 101, 466, BStBl II 1971, 401; vom 6.5.1986, IX R 114/85, BFH/NV 1986, 620; vom 24.6.1992, IX B 162/91, nicht veröffentlicht;… vom 18.12.1996, XI B 150-152/96, BFH/NV 1997, 425; Urteil vom 17.9.1987, III R 235/84, BFHE 151, 384, BStBl II 1988, 249). - FG Hamburg, 04.08.1998 - II 128/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit und eingeschränkter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 31.07.2008 - 14 K 1288/08
Antrag auf Wiedereinsetzung bei Krankheit
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt Krankheit nur dann einen Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar, wenn die Krankheit so schwer und unvermutet eintritt, dass der Betroffene dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen oder durch Dritte besorgen zu lassen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV1986, 620).
- FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 369/97
Schuldhafte Fristversäumung eines Anwalts wegen unterlassener sofortiger …
Hiervon gehen auch die vom Beklagten angesprochenen Entscheidungen aus (vgl. Beschluß des BFH 10. März 1971 I B 50/70, BStBl II 1970, 401; Urteil vom 17. September 1987 III R 235/84, BStBl II 1988, 249 ;… Beschluß vom 22. Juli 1991 III B 22/91, BFH/NV 1992, 257; siehe auch Beschluß des BFH vom 3. August 1977 II R 59/77, BStBl II 1977, 768 …und Urteil des BFH vom 11. Dezember 1985 I R 380/83, BFH/NV 1986, 742 …sowie Beschlüsse des BFH vom 8. Oktober 1985 IX R 111/85, BFH/NV 1986, 172 und vom 6. Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV 1986, 620). - FG München, 26.03.2009 - 14 K 12/09
Keine Wiedereinsetzung bei langjähriger Erkrankung - Gerichtsbescheid wirkt als …
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung stellt Krankheit nur dann einen Grund zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dar, wenn die Krankheit so schwer und unvermutet eintritt, dass der Betroffene dadurch gehindert ist, seine steuerlichen Angelegenheiten selbst zu besorgen oder durch Dritte besorgen zu lassen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV1986, 620). - BFH, 09.08.1989 - IX R 163/85 Eine Erkrankung eines Prozeßvertreters wird dann als schuldlose Verhinderung gewertet, wenn die Krankheit plötzlich und unvorhersehbar auftritt und so schwer ist, daß es für ihn unzumutbar ist, die Frist zu wahren oder wenigstens rechtzeitig einen Vertreter zu bestellen (BFH-Beschlüsse vom 6.Mai 1986 IX R 114/85, BFH/NV 1986, 620; vom 3.Februar 1987 VII B 129/86, BFHE 148, 489, BStBl II 1987, 305, [BFH 03.02.1987 - VII B 129/86] insoweit nicht veröffentlicht;… vom 6.Juli 1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 2.Aufl. 1987, § 56 Anm.22).
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