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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1365
BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87 (https://dejure.org/1992,1365)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1992 - IX R 171/87 (https://dejure.org/1992,1365)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1992 - IX R 171/87 (https://dejure.org/1992,1365)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …

    Auszug aus BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
    Sollte das FG bei seiner erneuten Entscheidung wiederum zu dem Ergebnis kommen, daß die Einkünfte aus der Ferienwohnung für den gesamten Veranlagungszeitraum durch Gegenüberstellung der Einnahmen und der Werbungskosten zu ermitteln sind, wird es zu der Frage, aus welchen Gründen die Kläger die Ferienwohnung trotz ständiger Werbungskostenüberschüsse behalten haben, aufklären müssen, ob das 1985 abgegebene Verkaufsangebot einen der Marktlage angepaßten Kaufpreis enthielt (zur Bedeutung des Verhaltens des Steuerpflichtigen bei ständigen Verlusten vgl. das BFH-Urteil vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, 132, BStBl II 1990, 278).
  • BFH, 19.01.1990 - III R 31/87

    Vermietung einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
    Da die Ferienwohnung nach den Feststellungen des FG zusammen mit anderen in einer Ferienwohnanlage liegt und - wie die Kläger vorgetragen haben - über einen Feriendienst hotelmäßig vermietet war, wird das FG auch zu prüfen haben, ob die Vermietung nach den Grundsätzen des Urteils des BFH vom 19. Januar 1990 III R 31/87 (BFHE 159, 199, BStBl II 1990, 383) zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt.
  • BFH, 30.07.1991 - IX R 49/90

    Werbungskosten eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …

    Auszug aus BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält (BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 163/84, BFHE 165, 63, BStBl II 1992, 23 und IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24 sowie vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten …

    Auszug aus BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält (BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 163/84, BFHE 165, 63, BStBl II 1992, 23 und IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24 sowie vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27).
  • BFH, 25.06.1991 - IX R 163/84

    Keine "Liebhaberei" bei Ermittlung des Nutzungswerts einer Ferienwohnung nach § …

    Auszug aus BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält (BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 163/84, BFHE 165, 63, BStBl II 1992, 23 und IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24 sowie vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27).
  • BFH, 28.02.1991 - V R 117/85

    Erlaß und Bekanntgabe des Revisionsurteils nach Tod des Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87
    Die durch den Tod des Prozeßbevollmächtigten der Kläger eingetretene Unterbrechung des Verfahrens steht nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 1991 V R 117/85 (BFHE 163, 410 [BFH 28.02.1991 - VI R 117/85], BStBl II 1991, 466) einer Entscheidung durch Urteil und Zustellung dieses Urteils an die Partei persönlich nicht entgegen.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Der gesamte objektive Sachverhalt muß deshalb daraufhin überprüft werden, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. insoweit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 1993 - 2 S 135/91 - VBlBW 1993, 436; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 23. April 1993 - 22 A 3850/92 - ZMR 1994, 40 und vom 9. Mai 1994 - 22 A 716/93 - ZKF 1995, 35; vgl. auch Benne, ZKF 1992, 6 [8] unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts sowie - zur Abgrenzung von Fremdnutzung und Selbstnutzung im Steuerrecht - BFH, Urteil vom 25. Februar 1992 - IX R 171/87 - BFH/NV 1993, 603 und zur Ermittlung der inneren Tatsache der Gewinnerzielungsabsicht Obermeier, DStR 1991, 1613 f. m. w. N. zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
  • BFH, 10.10.2018 - X R 18/16

    Insolvenzeröffnung vor Zustellung des Revisionsurteils

    Der BFH hat diese Rechtsauffassung jedoch nur bei Unterbrechungen des Verfahrens wegen des Todes des Bevollmächtigten (Entscheidungen vom 25. Februar 1992 IX R 171/87, BFH/NV 1993, 603, unter I., und vom 28. Februar 1991 V R 117/85, BFHE 163, 410, BStBl II 1991, 466) entscheidungserheblich vertreten.
  • BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92

    Selbstnutzung einer Ferienwohnung während Leerstandszeiten, wenn …

    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1992 IX R 171/87, BFH/NV 1993, 603 m. w. N.).

    Das FG hat zu Recht entschieden, die Einschaltung eines Vermittlers spreche nicht von vornherein dagegen, daß dem Steuerpflichtigen die Ferienwohnung außerhalb der Vermietungszeiten zur Selbstnutzung zur Verfügung steht (vgl. das BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 603;… ebenso Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 21 Rz. 13; wohl auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Mai 1994, BStBl I 1994, 285).

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