Rechtsprechung
| BFH, 19.06.1991 - IX R 195/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einordnung von Aufwendungen für die Erneuerung von Teilen eines Gebäudes als Erhaltungsaufwand abziehbare Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; Erneuerung einer Außenfassade als Erhaltungsaufwand
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.03.1979 - VIII R 83/77
Gasradiatorenheizung - Erhaltungsaufwand - Werbungskosten - Heizungsaustausch
Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 195/87
Aufwendungen für die Erneuerung von Teilen eines Gebäudes stellen nur dann Herstellungskosten dar, wenn das Gebäude durch die Baumaßnahme wesentlich in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen verändert oder - von der üblichen Modernisierung abgesehen - über seinen bisherigen Zustand hinaus verbessert wird (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1979 VIII R 83/77, BFHE 127, 383, BStBl II 1979, 435). - BFH, 20.10.1981 - VIII R 85/79
Wärmeschutz - Witterungseinfluß - Außenschutz eines Hauses - Vorhangfassade - …
Auszug aus BFH, 19.06.1991 - IX R 195/87
DM, die das FA unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Oktober 1981 VIII R 85/79 (BFHE 134, 301, BStBl II 1982, 64) als Herstellungskosten behandelt hatte.
- BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
Solche Maßnahmen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn sie über eine übliche Modernisierung hinausgehen (Großer Senat in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672;… BFH in BFH/NV 1991, 533; Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 195/87, BFH/NV 1991, 812); dazu bedarf es jedoch keiner Eingriffe in die Bausubstanz.Ferner hat er in bestimmten Fällen von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen eine wesentliche Verbesserung angenommen, in denen es sich um eine "einheitliche Baumaßnahme im Wesen einer Generalüberholung und Modernisierung des Hauses im ganzen und von Grund auf" handelte (z. B. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 114/71, BFHE 116, 469, BStBl II 1975, 878;… vom 19. August 1986 IX R 80/82, BFH/NV 1987, 147;… vom 16. September 1986 IX R 126/84, BFH/NV 1987, 149;… vom 11. August 1989 IX R 258/87, BFH/NV 1990, 436; vom 14. Dezember 1989 III R 183/85, BFHE 160, 291, BStBl II 1990, 450; BFH in BFH/NV 1991, 812).
- FG München, 25.11.1998 - 7 K 1491/96
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten bei …
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