Rechtsprechung
| BFH - IX R 4/11 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 15.12.2010 - 10 K 2061/05
- BFH - IX R 4/11 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 14.07.2009 - IX R 8/09
Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust
Auszug aus BFH - IX R 4/11
Halbabzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG - Wurde auf den vom Kläger im Jahr 2002 erlittenen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu Recht das Halbeinkünfteverfahren angewandt, so dass der Verlust steuerlich nur zur Hälfte zu berücksichtigen ist - Anwendung der BFH-Rechtsprechung (Urteil vom 14.7. 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399) auch auf die Fälle, in denen sich nur veräußerungsbedingte Einnahmen in Höhe eines Betrages (2.000 EUR) ergeben, der die ursprünglichen Anschaffungskosten der Beteiligung (25.000 EUR) nicht übersteigt?.
- FG Münster, 20.07.2011 - 7 K 3666/08
Anwendung des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlust aus § 17 EStG
Denn bei strenger Beachtung des Wortlauts des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG ist die maßgebende Bedingung für die hälftige Berücksichtigung der Anschaffungskosten, hier der wirtschaftliche Zusammenhang zu dem Veräußerungspreis, erfüllt (vgl. auch Urteil des FG Münster vom 15.12.2010 10 K 2061/05, Betriebs-Berater - BB - 2011, 469, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 4/11).
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