Rechtsprechung
| BFH, 04.02.1986 - IX R 4/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung der Nutzungsüberlassung einer Kellerwohnung und einer Erdgeschoßwohnung zwischen Familienangehörigen als dauernde Last
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80
Wohnung - Begriffsdefinition
Auszug aus BFH, 04.02.1986 - IX R 4/80
Die Tante nutzte die Kellerwohnung damit nicht kraft eines abgeleiteten, sondern kraft eines eigenen vorbehaltenen Rechts (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1982 VIII R 166/80, BFHE 139, 23, BStBl II 1983, 660). - BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84
Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei …
Auszug aus BFH, 04.02.1986 - IX R 4/80
Das angefochtene Urteil war jedoch aufzuheben, weil es sich - entgegen dem angefochtenen Urteil - bei den Taschengeldzahlungen von 100 DM monatlich um wiederkehrende Leistungen in gleichbleibender Höhe entsprechend einer Leibrente handelt (vgl. zur Unterscheidung Leibrente - dauernde Last BFH-Urteil vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610).
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Wird neben Naturalleistungen ein geringfügiges Taschengeld gezahlt, kommt eine einheitliche Beurteilung der Leistungen als dauernde Last in Betracht; als nicht geringfügig gilt seit dem Urteil in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 unverändert (BFH-Urteil vom 4. Februar 1986 IX R 4/80, BFH/NV 1986, 600) jedenfalls ein Betrag von 100 DM monatlich. - BFH, 25.04.1990 - X R 38/86
Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der …
Wird neben Naturalleistungen ein geringfügiges Taschengeld gezahlt, kommt eine einheitliche Beurteilung der Leistungen als dauernde Last in Betracht; als nicht geringfügig gilt seit dem Urteil in BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706 unverändert (BFH-Urteil vom 4. Februar 1986 IX R 4/80, BFH/NV 1986, 600) jedenfalls ein Betrag von 100 DM monatlich.Dies ist nach den vorstehenden Ausführungen zu II. 1. c), 2. d) für Leistungen in Geld und vertretbaren Sachen nur insoweit von Bedeutung, als sie mangels Gleichmäßigkeit keine "Leibrenten i.S. der §§ 759 ff. BGB" sind; eine Ausnahme gilt für die Zahlung von Taschengeld in geringer Höhe (zuletzt Urteil in BFH/NV 1986, 600).
a) Der X. Senat weicht mit der von ihm vertretenen Auffassung von Entscheidungen des IX. Senats ab, denen zufolge anläßlich einer Vermögensübergabe vereinbarte bare Versorgungsleistungen, deren Abänderbarkeit nicht ausdrücklich vorbehalten ist, als Leibrente i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2/§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG abziehbar/zu besteuern sind (z.B. Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348;… in BFH/NV 1986, 526; in BFH/NV 1986, 600;… in BFH/NV 1987, 86).
- BFH, 12.07.1989 - X R 11/84
Kein Sonderausgabenabzug einer dauernden Last bei wiederkehrenden Leistungen im …
An der in § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1977 vorausgesetzten wirtschaftlichen Belastung des Steuerpflichtigen fehlt es auch dann, wenn die Gegenleistung für seine Aufwendungen in einer schuldrechtlichen Überlassung zur Nutzung besteht (vgl. - für den Fall der Überlassung einer Wohnung durch den Steuerpflichtigen - BFH-Urteil vom 4. Februar 1986 IX R 4/80, BFH/NV 1986, 600, unter 2.).
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