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Rechtsprechung
   BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4871
BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10 (https://dejure.org/2010,4871)
BFH, Entscheidung vom 25.11.2010 - IX R 47/10 (https://dejure.org/2010,4871)
BFH, Entscheidung vom 25. November 2010 - IX R 47/10 (https://dejure.org/2010,4871)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA über steuerbegründende Tatsachen

  • openjur.de

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote; Feststellungslast des FA über steuerbegründende Tatsachen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 1 S 4, EStG § 52 Abs 1 S 1
    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA über steuerbegründende Tatsachen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA über steuerbegründende Tatsachen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 1 S 4 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 1 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote - Feststellungslast des FA über steuerbegründende Tatsachen

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote gem. § 17 Abs. 1 S. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 - Feststellungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1 Satz 4
    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote; Geltung steuerbarer und nach dem 31. März 1999 entstandener Wertsteigerungen als steuerbegründende Tatsache sowie Auswirkungen auf die Feststellungslast des FA

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anteilsveräußerung nach Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG

  • haas-wir-steuern.de (Kurzinformation)

    Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 232, 335
  • NJW 2011, 1840
  • BB 2011, 915
  • DB 2011, 744
  • NZG 2011, 480
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05

    Beteiligungsquote

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
    Soweit nach Maßgabe des Beschlusses des BVerfG vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 gemäß § 17 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 Wertsteigerungen steuerbar sind, welche nach der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind, handelt es sich um eine steuerbegründende Tatsache, wofür die Feststellungslast das FA trifft 10 .

    Mit Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dieses Urteil aufgehoben und das Verfahren an den BFH zurückverwiesen.

  • BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05

    Absenkung Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
    Rn. 6 Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10. August 2005 VIII R 22/05 (BFH/NV 2005, 2188) --nunmehr IX R 47/10-- die Revision des Klägers als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 …

    Darüber hinaus wird die Rechtsgrundlage zu klären sein, aufgrund dessen das BMF eine lineare Wertentwicklung der Beteiligung unterstellt, als Norminterpretation (zur Regelungsdelegation auf die Verwaltung im Fall einer Typisierung vgl. BFH-Urteil vom 19. August 2008 IX R 3/08 (BFHE 223, 563, BStBl II 2009, 447) oder aber als Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung (zur Feststellungslast vgl. BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFHE 232, 235, BStBl II 2011, 744).
  • BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13

    Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten …

    Rn. 23 b) Es sind daher --wie der Senat (BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFHE 232, 335) bereits entschieden hat-- nur solche Wertsteigerungen steuerbar, welche nach dem 31. März 1999 entstanden sind.
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2012 - 14 K 702/10

    Umsatzsteuerbarkeit von Verkäufen über "ebay"

    Insofern handelt es sich um einen Sachverhalt, aus dem er eine steuerbegründende Tatsache herleiten will (vgl. allgemein zur Feststellungslast BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFH/NV 2011, 887).
  • FG Niedersachsen, 07.02.2017 - 13 K 204/15

    Einkommensteuerpflichtigkeit des Verkaufs von ehemals land- und …

    Nach den allgemeinen Grundsätzen über die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt das Finanzamt die Feststellungslast für steuerbegründende Tatsachen, während die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen der Steuerpflichtige trägt (…vgl. nur BFH-Beschluss vom 27. April 2015 X B 47/15, BFH/NV 2015, 1356; BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFH/NV 2011, 887;… BFH-Urteil vom 28. Januar 2009 - X R 18/08, BFH/NV 2009, 1075).
  • FG Niedersachsen, 12.11.2024 - 13 K 196/12

    Absenkung; Aktien; Anteile; Beteiligung; Beteiligungsgrenze; Bewertung; …

    Dies habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BStBl II 2011, 744 [BFH 05.05.2011 - V R 51/10] bereits entschieden.

    Der BFH hat bereits entschieden, dass die Finanzverwaltung für die Wertsteigerungen, die nach der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind, die Feststellungslast trägt (BFH-Urteil vom 25. November 2010, IX R 47/10, BFHE 232, 335, BFH/NV 2011, 887, Rz. 10 bei juris).

  • FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 2312/11

    Wesentliche Beteiligung innerhalb der Fünf-Jahres-Frist bei Anteilsveräußerung i. …

    Bei der Frage der Wertsteigerung handele es sich nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFH/NV 2011, 887) um eine steuerbegründende Tatsache, die von dem Beklagten zu beweisen sei.

    Aus dem BFH-Urteil vom 25. November 2010 (IX R 47/10, BFH/NV 2011, 887) folge nichts anderes.

  • FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11

    Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch …

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe sich dem mit Urteil vom 25.11.2010 IX R 47/10 (…Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH --BFH/NV-- 2011, 887) angeschlossen und ausgeführt, dass es sich um eine steuerbegründende Tatsache handle, für die das FA die Feststellungslast trage.

    Die hier maßgebliche Konstellation betrifft daher den klassischen Anwendungsbereich des § 162 Abs. 1 Satz 1 AO, in dem die Schätzung zur Beseitigung eines Beweisnotstandes erforderlich wird, weil dem FA als dem Beweisbelasteten (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2010 IX R 47/10, BFH/NV 2011, 887, unter II.3. b) ein zur voller Überzeugung führender Nachweis nicht möglich und auch nicht zumutbar ist.

  • BFH, 12.07.2012 - IX B 64/12

    Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der …

    Wenn diese indes die Feststellungslast dem Steuerpflichtigen auferlegt, gerät sie in Konflikt mit der Rechtsprechung des BFH zur Feststellungslast bei vergleichbaren Wertentwicklungen im Bereich des § 17 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (BFH-Urteil vom 25. November 2010 IX R 47/10, BFHE 232, 335, Rz 10).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2025 - 12 K 250/11

    Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze …

    Der BFH hat bereits entschieden, dass die Finanzverwaltung für die Wertsteigerungen, die nach der Verkündung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 am 31. März 1999 entstanden sind, die Feststellungslast trägt (BFH-Urteil vom 25. November 2010, IX R 47/10, BFHE 232, 335, BFH/NV 2011, 887, Rz. 10 bei juris).
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