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Rechtsprechung
   BFH, 27.11.2007 - IX R 66/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17949
BFH, 27.11.2007 - IX R 66/07 (https://dejure.org/2007,17949)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2007 - IX R 66/07 (https://dejure.org/2007,17949)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2007 - IX R 66/07 (https://dejure.org/2007,17949)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de

    Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit eines bedingten Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Keine Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde; Unzulässigkeit eines bedingten Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.06.2004 - III R 16/04

    Revisionszulassung; Umdeutung einer Revision in eine NZB

    Auszug aus BFH, 27.11.2007 - IX R 66/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulassung der Revision schon dann versagt, wenn sie --wie in dem angefochtenen Urteil-- weder im Tenor noch in den Gründen ausdrücklich zugelassen ist (…BFH-Urteil vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).

    Eine Umdeutung des Rechtsmittels in eine Nichtzulassungsbeschwerde kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil im Streitfall ein Rechtsanwalt, bei dem die Kenntnis der Prozessordnung vorausgesetzt wird, das Rechtsmittel eingelegt und ausdrücklich als Revision bezeichnet hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1539, m.w.N.).

    Sie scheitert darüber hinaus an den erheblichen rechtlichen und verfahrensmäßigen Unterschieden zwischen Revision und Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1539).

  • BFH, 04.07.2003 - VIII B 38/03

    NZB: bedingte Einlegung

    Auszug aus BFH, 27.11.2007 - IX R 66/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist eine hilfsweise --für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Revision-- erhobene Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig, weil es sich bei dieser Bedingung nicht um eine bloße unschädliche Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2003 VIII B 38/03, BFH/NV 2003, 1344, m.w.N.).
  • BFH, 29.09.1999 - III R 50/98

    Revision; Umdeutung in NZB

    Auszug aus BFH, 27.11.2007 - IX R 66/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Zulassung der Revision schon dann versagt, wenn sie --wie in dem angefochtenen Urteil-- weder im Tenor noch in den Gründen ausdrücklich zugelassen ist (BFH-Urteil vom 29. September 1999 III R 50/98, BFH/NV 2000, 341;… BFH-Beschluss vom 25. Juni 2004 III R 16/04, BFH/NV 2004, 1539).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 11 R 3679/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer hilfsweise für den Fall der …

    unschädliche Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (vgl BFH 27.11.2007, IX R 66/07, juris).

    Eine hilfsweise - für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig eingelegten Berufung - erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig, weil es sich bei dieser Bedingung nicht um eine bloße unschädliche Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (BFH, 27.11.2007, IX R 66/07, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2021 - L 9 AS 542/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung - Antrag auf Durchführung …

    Eine an eine echte Bedingung geknüpfte Berufungseinlegung ist als Prozesshandlung unwirksam (BSG, Urteil vom 17.05.1989 - 10 RKg 16/88 -, juris); eine hilfsweise - für den Fall der Nichtstatthaftigkeit der gleichzeitig beantragten Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem SG - eingelegte Berufung ist unzulässig, weil es sich bei dieser Bedingung nicht um eine bloße unschädliche Bezeichnung eines innerprozessualen Bedingungsverhältnisses handelt (BFH, Beschluss vom 27.11.2007 - IX R 66/07 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2011 - L 7 AS 5268/10
    Dessen ungeachtet wäre auch die mit der Berufungsschrift vom 12. November 2010 "hilfsweise" eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde, die der Kläger ausweislich des Schriftsatzes vom 28. Dezember 2010 nicht mehr aufrechterhalten hat, wegen der Bedingungsfeindlichkeit eines Rechtsmittels unzulässig gewesen (…vgl. BSG SozR 1500 § 160 Nr. 1; BSG, Beschluss vom 10. März 2010 - B 14 AS 71/09 R - Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 26. März 2001 - III R 46/00 - BFH, Beschluss vom 27. November 2007 - IX R 66/07 - (alle juris) ).
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