Rechtsprechung
| BFH, 11.12.1990 - IX R 79/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer formellen Beschwer eines Klägers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 115 FGO
Finanzgerichtsordnung; Zulässigkeit der Revision
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BFH, 29.07.1976 - V B 10/76
Zulassung der Revision - Beschwerde - Abweichung von Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 11.12.1990 - IX R 79/90
Die Revision hätten sie deshalb eingelegt, weil sie gehindert gewesen seien, einen erstinstanzlichen Kostenantrag nach Erledigung zu stellen (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1976 V B 10/76, BFHE 119, 380, BStBl II 1976, 684).
- BFH, 05.05.2011 - VII B 244/10
Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren - Geltendmachung des …
Das stelle nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) einen ausreichenden Revisionsgrund dar (Beschluss vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611).Denn ebenso wie in einem solchen Fall gegebenenfalls ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse noch im Beschwerdeverfahren geltend gemacht werden kann (…BFH-Beschluss vom 17. Februar 2011 VIII B 51/10, BFH/NV 2011, 761) kann auch die Erledigung der Hauptsache noch erklärt werden (zum aus diesem Grunde sich ergebenden Rechtsschutzbedürfnis für eine vom FG zugelassene Revision BFH-Beschluss in BFH/NV 1991, 611).
- BFH, 09.09.1999 - VII B 267/98
Richterablehnung; Revision nach Erledigung der Hauptsache
Der beschließende Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90 (BFH/NV 1991, 611).Denn jedenfalls kommt das nur unter Besonderheiten in Betracht, wie sie den in BFH/NV 1991, 611 entschiedenen Streitfall kennzeichnen, daß nämlich das FA unmittelbar nach Ergehen des (klageabweisenden) Urteils des FG von sich aus den angefochtenen Verwaltungsakt aufgehoben bzw. geändert hat.
- BFH, 21.10.2014 - I B 100/13
Formelle Beschwer für eine Nichtzulassungsbeschwerde
Rn. 9 Für die Frage des "Obsiegens" vor dem FG kommt es darauf an, ob das FG mit seiner Entscheidung hinter dem in der unteren Instanz erhobenen Begehren zurückgeblieben ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611).
- BFH, 28.05.2010 - III S 4/09
Prozesskostenhilfe - Rechtsschutzbedürfnis für noch einzulegende …
Das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis ergibt sich daraus, dass nur eine Nichtzulassungsbeschwerde --sofern sie den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügt-- dem Antragsteller die Möglichkeit gewährt, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und das Ziel weiter zu verfolgen, der Familienkasse die Verfahrenskosten aufzuerlegen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611, …und vom 29. Mai 2007 X B 66/06, BFH/NV 2007, 1693). - BFH, 29.05.2007 - X B 66/06
Erledigung der Hauptsache; Entscheidung des BVerfG zum Halbteilungsgrundsatz
Denn nur mittels der Nichtzulassungsbeschwerde kann sich der Kläger die Möglichkeit erhalten, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und das Ziel weiter zu verfolgen, dass dem FA die Verfahrenskosten aufzuerlegen sind (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611). - BFH, 09.02.2006 - X B 140/05
Klageantrag; Bindungswirkung
Für die Frage des "Obsiegens" vor dem FG kommt es darauf an, ob das FG mit seiner Entscheidung hinter dem in der unteren Instanz erhobenen Begehren zurückgeblieben ist (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611). - FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 12 K 342/04
Zeitpunkt des steuerlichen Endes der Vermietungsabsicht im Falle des Abbruchs …
Er hat ausgeführt, dass auch nach Aufgabe der Vermietungsabsicht entstandene Aufwendungen als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, wenn sie in wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen oder während der Vermietungszeit entstanden sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1997 IX R 79/90, BFH/NV 1997, 850;… BFH-Urteil vom 17. Dezember 2002 IX R 6/99, BFH/NV 2003, 610: Schönheitsreparaturen keine Werbungskosten bei anschließender Eigennutzung durch den Steuerpflichtigen;… BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043 zu Reparaturaufwendungen;… BFH-Urteil vom 5. April 2005 IX R 48/04, BFH/NV 2005, 1299: keine Werbungskosten bei Leerstand bei Verkaufsabsicht, Urteile jeweils mit weiteren Nachweisen). - FG Köln, 02.05.2024 - 15 K 761/22
Entscheid der Finanzbehörde über Streitigkeiten betreffend die Verwirklichung von …
Die Erledigung der Hauptsache ist dann beim BFH zu erklären (BFH-Beschluss vom 11. Dezember 1990, IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611 - bei dort zugelassener Revision reicht für die Zulässigkeit der Revision die formelle Beschwer durch die angefochtene Entscheidung aus;… zur Zulässigkeit einer diesbezüglichen Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BFH-Beschluss vom 5. Mai 2011, VII B 244/10, BFH/NV 2011, 1535;… ebenso bereits BFH-Beschluss vom 29. Mai 2007, X B 66/06, BFH/NV 2007, 1693). - BFH, 08.03.2004 - VII B 138/03
Zulässigkeitsvoraussetzung für NZB; Beschwer
Für die Frage des "Obsiegens" vor dem FG kommt es darauf an, ob das FG mit seiner Entscheidung hinter dem erhobenen Begehren zurückgeblieben ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611). - BFH, 03.11.1998 - I B 58/98
Beschwer; Stattgabe der Klage
Für die Frage des "Obsiegens" vor dem FG kommt es wiederum darauf an, ob das FG mit seiner Entscheidung hinter dem in der unteren Instanz erhobenen Begehren zurückgeblieben ist (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Dezember 1990 IX R 79/90, BFH/NV 1991, 611).
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