Rechtsprechung
| BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen Fehlens von Gründen in der Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (12)
- BFH, 12.04.1991 - III R 181/90
Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter …
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Es muß sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (BFH- Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638;… vom 13. November 1996 X R 18/95, BFH/NV 1997, 494). - BFH, 29.06.1989 - V R 112/88
Schlüssige Rüge - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Klage gegen …
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Dazu müssen die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen -- als wahr unterstellt -- die Schlußfolgerung auf den behaupteten Verfahrensmangel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850, …und vom 21. September 1994 VIII R 80--82/93, BFH/NV 1995, 416). - BFH, 07.12.1993 - IX R 169/88
- Pauschalierte Nutzungswertbesteuerung auch, wenn die von einem Miteigentümer im …
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Den Ausführungen der Kläger innerhalb der Revisionsbegründungsfrist läßt sich schon nicht entnehmen, daß sie bereits im Klageverfahren geltend gemacht haben, dem Kläger sei der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung entsprechend den BFH-Urteilen vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88 (BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325), vom 11. Mai 1993 IX R 124/89 (…BFH/NV 1994, 25) und vom 21. Februar 1989 IX R 246/84 (…BFH/NV 1990, 25) schon vor dem Erbteilungs- und Zuwendungsvertrag in vollem Umfang und nicht nur in Höhe seines Miteigentumsanteils zuzurechnen gewesen.
- BFH, 25.01.1994 - IX R 143/90
Keine Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG auf eine nach …
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Zur Begründung führte es aus, einem Steuerpflichtigen, der die Wohnung im Wege der Einzelrechtsnachfolge erst nach dem 31. Dezember 1986 erworben habe, stünden die Rechte aus der Übergangsregelung des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG nicht zu (Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457). - BFH, 21.09.1994 - VIII R 80/93
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Dazu müssen die zur Begründung der Rüge vorgetragenen Tatsachen -- als wahr unterstellt -- die Schlußfolgerung auf den behaupteten Verfahrensmangel rechtfertigen (BFH-Beschlüsse vom 29. Juni 1989 V R 112/88, V B 72/89, BFHE 157, 308, BStBl II 1989, 850, und vom 21. September 1994 VIII R 80--82/93, BFH/NV 1995, 416). - BFH, 11.05.1993 - IX R 124/89
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünften die mehrere Personen …
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Den Ausführungen der Kläger innerhalb der Revisionsbegründungsfrist läßt sich schon nicht entnehmen, daß sie bereits im Klageverfahren geltend gemacht haben, dem Kläger sei der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung entsprechend den BFH-Urteilen vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88 (BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325), vom 11. Mai 1993 IX R 124/89 (BFH/NV 1994, 25) und vom 21. Februar 1989 IX R 246/84 (…BFH/NV 1990, 25) schon vor dem Erbteilungs- und Zuwendungsvertrag in vollem Umfang und nicht nur in Höhe seines Miteigentumsanteils zuzurechnen gewesen. - BFH, 21.02.1989 - IX R 246/84
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei der Einkommensteuerbemessung
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Den Ausführungen der Kläger innerhalb der Revisionsbegründungsfrist läßt sich schon nicht entnehmen, daß sie bereits im Klageverfahren geltend gemacht haben, dem Kläger sei der Nutzungswert der selbstgenutzten Wohnung entsprechend den BFH-Urteilen vom 7. Dezember 1993 IX R 169/88 (BFHE 173, 131, BStBl II 1994, 325), vom 11. Mai 1993 IX R 124/89 (…BFH/NV 1994, 25) und vom 21. Februar 1989 IX R 246/84 (BFH/NV 1990, 25) schon vor dem Erbteilungs- und Zuwendungsvertrag in vollem Umfang und nicht nur in Höhe seines Miteigentumsanteils zuzurechnen gewesen. - BFH, 14.11.1995 - VIII R 84/93
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Mängel dieser Art eröffnen keine zulassungsfreie Revision (BFH-Beschluß vom 14. November 1995 VIII R 84/93, VIII R 1/94, BFH/NV 1996, 416). - BFH, 13.11.1996 - X R 18/95
Sinn des Begründungszwangs für Urteile - Mitteilung der wesentlichen rechtlichen …
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Es muß sich um einen wesentlichen Streitpunkt des Verfahrens handeln (BFH- Beschlüsse vom 12. April 1991 III R 181/90, BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638; vom 13. November 1996 X R 18/95, BFH/NV 1997, 494). - BFH, 19.12.1997 - IX B 193/95
Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Hinzuerwerb
Auszug aus BFH, 19.12.1997 - IX R 82/95
Anmerkung: Die in derselben Sache ebenfalls eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch den BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1997 IX B 193/95 als unbegründet zurückgewiesen. - BFH, 11.09.1996 - II R 31/96
Anforderungen an die Befreiung von der Grunderwerbsteuer
- BFH, 28.01.1994 - IX R 58/92
- BFH, 09.07.1998 - X R 25/98
Anerkennung von Verlusten - Nichtselbständige Tätigkeit - Bankangestellte - …
Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen der Klägerin, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (…vgl. erkennender Senat in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 4. März 1997 X R 123/96, BFH/NV 1997, 597, …sowie vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.). - BFH, 30.06.1998 - X R 109/97
Vorlage von Steuerakten - Nichtzulassungsbeschwerde - Akteneinsicht - Begründung …
Ausreichend begründet wäre die Revision nur, wenn sich aus dem Vorbringen des Klägers, seine Richtigkeit unterstellt, ergäbe, daß im angefochtenen Urteil eine rechtliche Begründung überhaupt oder doch in wesentlichen Teilen fehlt und insoweit ein grober Verfahrensverstoß vorliegt (…vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1998, 467, und BFH-Beschlüsse vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720, und vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95, BFH/NV 1998, 725, jeweils m.w.N.). - BFH, 19.12.1997 - IX B 193/95
Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei Hinzuerwerb
Anmerkung: Die in derselben Sache ebenfalls eingelegte Revision wurde durch den BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1997 IX R 82/95 als unzulässig verworfen.
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