Rechtsprechung
| BFH, 13.12.1988 - IX R 90/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erbschaftssteuerlicher Würdigung von Umlagen eines Erblassers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 09.02.1977 - I R 136/76
Zulassungsfreie Revision - Verfahrensrüge - Sachrüge - Würdigung des …
Auszug aus BFH, 13.12.1988 - IX R 90/88
Dadurch machen sie weder das Übergehen eines eigenständigen Klagegrundes noch ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend, welches den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm bildet (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351).Die Einwendungen der Kläger stellen sich lediglich als eine in die Form einer Verfahrensrüge gekleidete Rüge der Verletzung materiellen Rechts dar, die nicht die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 FGO erfüllt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).
- BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85
Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …
Auszug aus BFH, 13.12.1988 - IX R 90/88
Eine schlüssige Rüge setzt voraus, daß die zur Begründung vorgetragenen Tatsachen - ihre Richtigkeit unterstellt - den behaupteten Verfahrensmangel ergeben (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568). - BFH, 06.03.1985 - II R 240/83
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Rechtsmißbrauch - Streitwert
Auszug aus BFH, 13.12.1988 - IX R 90/88
Die Einwendungen der Kläger stellen sich lediglich als eine in die Form einer Verfahrensrüge gekleidete Rüge der Verletzung materiellen Rechts dar, die nicht die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 FGO erfüllt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351, und vom 6. März 1985 II R 240/83, BFHE 143, 393, BStBl II 1985, 494).
- BFH, 23.03.1994 - VIII R 50/93
Verdeckte Gewinnausschüttung durch verbilligten Kauf (§ 20 EStG )
Denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 FGO darf nicht nur dazu dienen, lediglich die Rüge der Verletzung materiellen Rechts zu verdecken (BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. Dezember 1988 IX R 90/88, BFH/NV 1989, 527, …und vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288). - BFH, 14.12.1995 - VIII R 26/95
Zulässigkeit einer zulassungsfreien Verfahrensrevision
Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt hingegen nicht zu einer zulassungsfreien Revision; denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO darf nicht nur dazu dienen, lediglich die Rüge der Verletzung materiellen Rechts zu verdecken (vgl. Beschlüsse des BFH vom 13. Dezember 1988 IX R 90/88, BFH/NV 1989, 527;… vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288). - BFH, 14.12.1995 - VIII R 27/95
Zulässigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision
Die Rüge einer zu kurzen, lücken- oder fehlerhaften Begründung berechtigt hingegen nicht zu einer zulassungsfreien Revision; denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO darf nicht nur dazu dienen, lediglich die Rüge der Verletzung materiellen Rechts zu verdecken (vgl. Beschlüsse des BFH vom 13. Dezember 1988 IX R 90/88, BFH/NV 1989, 527;… vom 14. Dezember 1989 III R 49/89, BFH/NV 1991, 288). - BFH, 09.08.1995 - VI R 48/95
Statthaftigkeit einer zulassungsfreien Revision aufgrund der Rüge einer …
Denn die Verfahrensrüge nach § 116 Abs. 1 FGO darf nicht dazu dienen, lediglich die Rüge der Verletzung materiellen Rechts zu verdecken (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1977 I R 136/76, BFHE 121, 298, BStBl II 1977, 351; vom 13. Dezember 1988 IX R 90/88, BFH/NV 1989, 527;… vom 17. Mai 1989 II R 154/88, BFH/NV 1990, 244;… in BFH/NV 1994, 646, 647). - BFH, 06.09.1993 - VIII R 41/93
Einlegung von Rechtsmitteln (§§ 73 , 121 FGO )
Sollte außerdem gerügt sein, daß die FG-Entscheidungen teilweise nicht mit Gründen versehen seien (§ 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO), so fehlte es an der Darlegung von Tatsachen, die - ihre Richtigkeit unterstellt - den behaupteten Verfahrensmangel ergeben würden (vgl. BFH-Beschluß vom 13. Dezember 1988 IX R 90/88, BFH/NV 1989, 527).
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