Rechtsprechung
| BFH, 06.05.2004 - IX S 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 69 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 69 Abs. 4
AdV - Ablauf der Vollziehungsaussetzung - datenbank.nwb.de
Zeitlicher Ablauf einer vom FA gewährten AdV keine Ablehnung einer weiteren AdV i. S. des § 69 Abs. 4 FGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.08.2000 - VIII S 2/00
Zulässigkeit der AdV
Auszug aus BFH, 06.05.2004 - IX S 2/04
Ein solcher Ablauf der Vollziehungsaussetzung mit dem Ende eines vorangegangenen außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens --wie im Streitfall mit dem Ergehen der Einspruchsentscheidung-- stellt keine ablehnende Entscheidung eines Aussetzungsantrags i.S. des § 69 Abs. 4 FGO dar (vgl. BFH-Beschluss vom 24. August 2000 VIII S 2/00, BFH/NV 2001, 317, m.w.N.). - BFH, 18.03.1991 - VIII S 2/91
Auszug aus BFH, 06.05.2004 - IX S 2/04
Wird nämlich eine Nichtzulassungsbeschwerde --wie im Streitfall durch den beigefügten Beschluss vom 6.5.2004-- als unzulässig verworfen, so können die eine Aussetzung der Vollziehung begründenden "ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts" oder eine "unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte" (§ 69 Abs. 2 Satz 2 FGO) nicht mehr bestehen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. März 1991 VIII S 2/91, BFH/NV 1991, 829). - BFH, 03.09.1996 - XI S 32/96
Auszug aus BFH, 06.05.2004 - IX S 2/04
Diese auch für Aussetzungsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) geltende Voraussetzung (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 1996 XI S 32/96, BFH/NV 1997, 56) ist nicht durch den bereits während des Einspruchsverfahrens gestellten Aussetzungsantrag erfüllt; denn diesen Antrag hat das FA positiv mit Wirkung bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung beschieden.
- FG Hamburg, 13.06.2008 - 4 V 119/08
Prozessrecht: Aussetzung der Vollziehung
Eine solche Befristung ersetzt folglich nicht die nach § 69 Abs. 4 FGO erforderliche Ablehnung des Antrags durch die Finanzbehörde (vgl. BFH, Beschluss vom 15.06.2005, IV S 3/05, [...]; BFH, Beschluss vom 06.05.2004, IX S 2/04, [...]; BFH, Beschluss vom 24.08.2000, VIII S 2/00, [...]; FG Berlin, Beschluss vom 03.08.1987, VIII 139/87, [...]; FG des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.1980, 99/80, [...];… Gosch, in: Beermann/Gosch, Kommentar zur AO und FGO, § 69 FGO, Rz. 278).Hat die Finanzbehörde die beantragte Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheides bis zum Ergehen der Einspruchsentscheidung ausgesetzt, muss deshalb ein erneutes Aussetzungsbegehren für die Folgezeit nach § 69 Abs. 4 FGO zunächst an die Behörde gerichtet werden (vgl. BFH, Beschluss vom 06.05.2004, IX S 2/04, [...]).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2014 - 9 B 622/14
Auslegung der Vorschrift des § 146 S. 3 TKG und des dortigen Tatbestandsmerkmals …
Rn. 5 Vgl. hierzu jeweils zur mit § 80 Abs. 6 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 69 Abs. 4 FGO: FG Hamburg, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 4 V 119/08 -, juris Rdnr. 9; BFH, Beschlüsse vom 15. Juni 2005 - IV S 3/05 -, juris Rdnr. 9, und vom 6. Mai 2004 - IX S 2/04 -, juris Rdnr. 2; Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Loseblatt, Stand: Juni 2014, § 69 FGO Rdnr. 71 f. m.w.N. - BFH, 06.02.2012 - IX S 29/11
AdV-Zugangsvoraussetzungen
Insbesondere ist der bloße Ablauf der (bis einen Monat nach Bekanntgabe des FG-Urteils befristeten) Vollziehungsaussetzung noch keine Ablehnung eines Aussetzungsantrags, der die unmittelbare Anrufung des Gerichts ermöglicht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Mai 2004 IX S 2/04, BFH/NV 2004, 1413; vom 5. Februar 2009 VIII S 33/08, Zeitschrift für Steuern und Recht 2009, R739).
- FG Hessen, 21.03.2023 - 10 V 67/23
Antrag gegen die fehlende Berücksichtigung von Sonderabschreibungen von den …
Der Ablauf einer befristeten Vollziehungsaussetzung durch die Finanzbehörde mit dem Ende eines vorangegangenen Rechtsbehelfsverfahrens stellt keine ablehnende Entscheidung eines Aussetzungsantrags i.S. des § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO dar (…BFH-Beschlüsse vom 06.02.2012 - IX S 29/11, BFH/NV 2012, 769, Rn. 6, und vom 06.05.2004 - IX S 2/04, BFH/NV 2004, 1413). - FG Düsseldorf, 26.10.2022 - 7 V 2027/22
Streit um eine Aussetzung von Bescheiden über Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer …
Rn. 26 Dabei stellt der Hinweis in der Einspruchsentscheidung, dass die AdV einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung endet, keine solche für § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO erforderliche Ablehnung dar (vgl. etwa BFH, Beschluss vom 6.5.2004 IX S 2/04, BFH/NV 2004, 1413). - FG München, 04.10.2012 - 14 V 1829/12
Zugangsvoraussetzung nach § 69 Abs. 4 FGO
Rn. 16 Auch der bloße Ablauf der bis einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gewährten Aussetzung der Vollziehung durch das Finanzgericht laut Beschluss vom 15. März 2012 ermöglicht im Übrigen keine unmittelbare Anrufung des Gerichts (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Mai 2004 IX S 2/04, BFH/NV 2004, 1413).
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