Rechtsprechung
| BFH, 19.10.1998 - IX S 5/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 142; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 114; ; KO § 107 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gesellschafter - Prozeßkostenhilfe - Angaben - Schlüssigkeit - Glaubhaftmachung - Konkurs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 117 Abs. 2
PKH; widersprüchliche Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 08.11.1993 - VI B 99/93
Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe (PKH)
Auszug aus BFH, 19.10.1998 - IX S 5/98
Der Vordruck über die persönlichen Verhältnisse ist sorgfältig, vollständig und gewissenhaft auszufüllen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 8. November 1993 VI B 99/93, BFH/NV 1994, 258;… Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz. 143).
- BFH, 18.01.2001 - VII B 126/00
Prozessvollmacht bei PKH; Inhalt der Erklärung nach § 117 Abs. 2 ZPO
Da die gesetzlichen Vertreter der Antragsteller auch im vorliegenden Beschwerdeverfahren --trotz Aufforderung durch ein Schreiben der Senatsgeschäftsstelle-- und obwohl sachkundig vertreten, keine genauen Angaben zu den bislang widersprüchlichen unvollständigen und teilweise undatierten Erklärungen gemacht haben, keine weiteren Nachweise vorgelegt haben und auch eine Erklärung für die Antragsteller selbst nicht eingereicht wurde, war die PKH insgesamt zu versagen und die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Juni 1995 VII B 26/95, BFH/NV 1996, 62, und BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 IX S 5/98, BFH/NV 1999, 624). - BFH, 17.10.2001 - VII B 9/01
Rückforderungsbescheid - Doppelt ausgezahlte Steuererstattungsbeträge - …
Zutreffend geht das FG zwar davon aus, dass widersprüchliche Angaben auf dem amtlichen Vordruck dem Grunde nach zur Ablehnung der PKH führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 IX S 5/98, BFH/NV 1999, 624). - BFH, 28.08.2001 - VIII B 139/00
Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs - Einlegung der Beschwerde - …
Denn das Finanzgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Antrag auf Prozesskostenhilfe jedenfalls den subjektiven Darlegungserfordernissen (§ 142 FGO i.V.m. § 118 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung) nicht genügt, da die von den Antragstellern angegebenen monatlichen Ausgaben die angegebenen monatlichen Einnahmen selbst ohne Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten übersteigen und diese widersprüchlichen Angaben --trotz Aufforderung im finanzgerichtlichen Verfahren-- auch durch die Beschwerdeschrift nicht erläutert und ggf. korrigiert wurden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1998 IX S 5/98, BFH/NV 1999, 624).
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