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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.1999 - IX S 9/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6700
BFH, 29.06.1999 - IX S 9/99 (https://dejure.org/1999,6700)
BFH, Entscheidung vom 29.06.1999 - IX S 9/99 (https://dejure.org/1999,6700)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - IX S 9/99 (https://dejure.org/1999,6700)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.12.1994 - X B 124/93

    Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung auf Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - IX S 9/99
    Im übrigen wäre die Gegenvorstellung auch deshalb unzulässig, weil nach der Rechtsprechung des BFH der für das Verfahren geltende Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung gilt (z.B. BFH-Beschluß vom 30. November 1998 XI S 11/98, BFH/NV 1995, 534, m.w.N.).

    Eine Kostenentscheidung ist nicht zu treffen (BFH-Beschluß vom 27. Dezember 1994 X B 124/93, BFH/NV 1995, 534, m.w.N.).

  • BFH, 30.11.1998 - XI S 11/98

    Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - IX S 9/99
    Im übrigen wäre die Gegenvorstellung auch deshalb unzulässig, weil nach der Rechtsprechung des BFH der für das Verfahren geltende Vertretungszwang nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs auch für das Einreichen einer Gegenvorstellung gilt (z.B. BFH-Beschluß vom 30. November 1998 XI S 11/98, BFH/NV 1995, 534, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1996 - VII B 230/95

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung oder Änderung einer formell rechtskräftigen …

    Auszug aus BFH, 29.06.1999 - IX S 9/99
    Die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Abänderung formell rechtskräftiger Entscheidungen aufgrund einer Gegenvorstellung für zulässig gehalten wird (vgl. z.B. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1996 VII B 230/95, BFHE 1996, 631, m.w.N.), sind im Streitfall weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 11.04.2000 - X B 41/99

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Ordnungsgemäße Vertretung - …

    Der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG generell für alle Verfahren vor dem BFH angeordnete Vertretungszwang gilt auch für den außerordentlichen, im Gesetz nicht vorgesehenen Rechtsbehelf der Gegenvorstellung (ständige BFH-Rechtsprechung;… s. z.B. Beschlüsse vom 19. August 1998 X B 84/98, BFH/NV 1999, 210, und vom 29. Juni 1999 IX S 9/99, BFH/NV 1999, 1618).
  • BFH, 25.07.2000 - XI S 4/00

    Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erlass von …

    Das gilt auch für die Einlegung einer Gegenvorstellung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1999 IX S 9/99, BFH/NV 1999, 1618, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2000 - XI S 5/00

    Prozesskostenhilfe - Wirtschaftliche Verhältnisse - Gegenvorstellung - Erlass von …

    Das gilt auch für die Einlegung einer Gegenvorstellung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1999 IX S 9/99, BFH/NV 1999, 1618, m.w.N.).
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