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Rechtsprechung
   BGH, 06.05.1982 - IX ZA 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1853
BGH, 06.05.1982 - IX ZA 1/82 (https://dejure.org/1982,1853)
BGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - IX ZA 1/82 (https://dejure.org/1982,1853)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - IX ZA 1/82 (https://dejure.org/1982,1853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Zugewinnausgleichs nach einer erfolgten Scheidung - Begehren einer Ausgleichszahlung für eine erlangte Soldatenversorgung eines Ehegatten - Berücksichtigung einer erlangten Soldatenversorgung bei der Ermittlung des Endvermögens eines Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Eine nach dem Stichtag des BGB § 1384 fällig gewordene Ausgleichszahlung gehört nicht zum Endvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1375
    Ausgleichszahlung bei Dienstzeitende als Endvermögen des Berufssoldaten

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1982
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 94/80

    Einbeziehung einer als Schadensersatz für Verdienstausfall gezahlten Abfindung

    Auszug aus BGH, 06.05.1982 - IX ZA 1/82
    Deshalb dürfen künftiges Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis und dementsprechend die noch nicht fällig gewordenen Leistungen für künftig entgehenden Arbeitsverdienst nicht im Endvermögen berücksichtigt werden (BGHZ 82, 145 = NJW 1982, 279 Nr. 5 = FamRZ 1982, 148).
  • BGH, 09.06.1983 - IX ZR 56/82

    Berücksichtigung einer Übergangsbeihilfe nach Beendigung des Dienstverhältnisses …

    Das gilt auch für einen nach dem Stichtag zu zahlenden Betrag, der künftige Einkommensverluste ausgleichen soll (BGH FamRZ 1982, 684 Nr. 399).

    Sie hilft wie die Übergangsgebührnisse und auch die Ausgleichszahlung nach § 38 SVG (vgl. BGH FamRZ 1982, 684 Nr. 399) den Ausfall von Dienstbezügen auszugleichen, mithin den Lebensunterhalt in der Zukunft zu sichern.

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95

    Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der …

    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (…vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf …

    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (…vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf …

    Soweit das Beamten- und Soldatenversorgungsrecht indessen auf einen pauschalen Ausgleich finanzieller Nachteile bei einem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nach Erreichen besonderer Altersgrenzen abzielt (vgl § 48 BeamtVG, § 38 SVG; BGH, 6. Mai 1982 - IX ZA 1/82, NJW 1982, 182; BSG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 9a RV 28/83) und damit ähnliche Zwecke wie die Übergangsrente verfolgt, ist eine Kürzung dieser (einmaligen) Leistung bei der Erzielung von Verwendungseinkommen gerade nicht vorgesehen (…vgl Plog/Wiedow/Beck, aaO, § 48 BeamtVG Rz 1 und 2; Stand September 1993; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 48 Rz 1 Anm 5).
  • LG Düsseldorf, 03.06.2008 - 7 O 159/07

    Schadensersatzanspruch wegen anwaltlicher Falschberatung hinsichtlich der …

    Rn. 20 Grundsätzlich handelt es sich bei dem Anspruch auf Vorsorgeunterhalt nicht um einen eigenständigen Unterhalt, sondern um einen unselbstständigen Teil des einheitlichen, den gesamten Lebensbedarf betreffenden Unterhaltsanspruchs (BGH, NJW 1982, 1982, 1983).
  • OLG München, 26.11.2002 - 4 UF 377/01

    Bedarf eines Kindes nach dem Einkommen des allein barunterhaltspflichtigen …

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  • OLG München, 28.01.1982 - 26 UF 1544/80
    Hinweis Der Bundesgerichtshof hat der Antragstellerin mit Beschluß vom 6. Mai 1982 (FamRZ 1982, 684 = BGHF 3, 212) Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren verweigert.
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