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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36576
BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13 (https://dejure.org/2014,36576)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - IX ZA 12/13 (https://dejure.org/2014,36576)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - IX ZA 12/13 (https://dejure.org/2014,36576)
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Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2012 - IX ZA 1/12

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft …

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13
    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12;… vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3; jeweils mwN).

    Rn. 5 Ob die Gläubigerin bereit ist, sich an den Verfahrenskosten zu beteiligen, ist dagegen unbeachtlich (BGH, Beschluss vom 13. September 2012, aaO Rn. 6;… vom 21. November 2013, aaO Rn. 4).

  • BGH, 21.11.2013 - IX ZA 20/13

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft …

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13
    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12; vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3; jeweils mwN).

    Rn. 5 Ob die Gläubigerin bereit ist, sich an den Verfahrenskosten zu beteiligen, ist dagegen unbeachtlich (BGH…, Beschluss vom 13. September 2012, aaO Rn. 6; vom 21. November 2013, aaO Rn. 4).

  • BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11

    Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13
    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2; vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12;… vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 04.12.2012 - II ZA 3/12

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - IX ZA 12/13
    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH…, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2; vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12;… vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …

    Er hat bei der zur Beurteilung der Zumutbarkeit im Sinne von § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gebotenen wertenden Abwägung neben der zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens aber nicht nur Vollstreckungsrisiken, sondern auch Verfahrensrisiken einzustellen (BGH…, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZA 1/12, ZInsO 2012, 2198 Rn. 2;… vom 4. Dezember 2012 - II ZA 3/12, NZI 2013, 82 Rn. 2;… vom 26. September 2013 - IX ZB 247/11, WM 2013, 2025 Rn. 12;… vom 21. November 2013 - IX ZA 20/13, ZInsO 2014, 79 Rn. 3; vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13, ZInsO 2014, 2574 Rn. 2, jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZB 57/18

    Zumutbarkeit von Vorschüssen auf die Prozesskosten

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Verfahrens- und Vollstreckungsrisiko sowie die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13, ZInsO 2014, 2574 Rn. 2 mwN;… Beschluss vom 26. April 2018 - IX ZB 29/17, ZInsO 2018, 1364 Rn. 7 mwN).
  • OLG Celle, 23.02.2015 - 16 W 6/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den …

    Rn. 6 Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13 -, Rn. 2, juris) sind Vorschüsse auf die Prozesskosten solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei dem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten.
  • BFH, 05.01.2021 - XI S 20/20

    Zur Erstattung eines zu Unrecht ausgewiesenen nicht zurückgezahlten Steuerbetrags …

    Rn. 12 1. Nach § 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 116 Satz 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) erhält ein Insolvenzverwalter als sog. Partei kraft Amtes PKH, wenn die Kosten des Rechtsstreits aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2014 - IX ZA 12/13, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht 2014, 2574, Rz 1), soweit die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 142 Abs. 1 FGO i.V.m. § 116 Satz 2, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2023 - 12 W 8/23

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen …

    Dabei sind - was der Antragsteller nicht berücksichtigt hat - auch miteingeklagte Nebenforderungen wie Zinsen auf die Hauptforderung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 09.10.2014 - IX ZA 12/13, Rn. 3 f., juris).
  • LG Verden, 02.12.2015 - 10 O 27/15
    Rn. 17 Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 9. Oktober 2014 - IX ZA 12/13 -, Rn. 2, juris) sind Vorschüsse auf die Prozesskosten solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei dem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten.
  • OLG Köln, 22.01.2018 - 2 W 1/18

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere eine zu erwartende Quotenverbesserung im Falle des Obsiegens, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (vgl. BGH ZInsO 2014, 2574; ZInsO 2015, 1465; NZI 2017, 414).
  • LG Köln, 17.01.2023 - 6 T 4/23

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe für die weitere Beweisaufnahme

    Grundsätzlich ist es auch einem Hilfebedürftigen zuzumuten, sich wie ein verständiger, vernünftig denkender Rechtsschutzsuchender zu verhalten, der den zu erwartenden Nutzen, das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko in ein angemessenes Verhältnis zueinander bringt (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2014 - IX ZA 12/13 -, juris).
  • AG Bremen, 22.07.2015 - 10 C 234/13

    Verkehrsunfall - Aufhebung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder …

    Denn grundsätzlich ist es einem Hilfebedürftigen zuzumuten, sich wie ein verständiger, vernünftig denkender Rechtsschutzsuchender zu verhalten, der den zu erwartenden Nutzen, das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko in ein angemessenes Verhältnis zueinander bringt (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2014 - IX ZA 12/13 -, juris).
  • AG Bremen, 16.01.2015 - 10 C 409/13

    Teilweise Aufhebung der PKH-Bewilligung wegen Mutwilligkeit

    Denn grundsätzlich ist es einem Hilfebedürftigen zuzumuten, sich wie ein verständiger, vernünftig denkender Rechtsschutzsuchender zu verhalten, der den zu erwartenden Nutzen, das Eigeninteresse sowie das Verfahrenskostenrisiko in ein angemessenes Verhältnis zueinander bringt (BGH, Beschluss vom 09. Oktober 2014 - IX ZA 12/13 -, juris).
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