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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2006 - IX ZA 13/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10243
BGH, 09.11.2006 - IX ZA 13/06 (https://dejure.org/2006,10243)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2006 - IX ZA 13/06 (https://dejure.org/2006,10243)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2006 - IX ZA 13/06 (https://dejure.org/2006,10243)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93

    Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 13/06
    Ausreichend ist hier, dass die Benachteiligung bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess entstanden ist (BGHZ 128, 184, 190; RGZ 150, 42, 45).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines …

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 13/06
    Das vom Berufungsgericht zitierte Oberlandesgericht Saarbrücken stellt in seinem Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 U 639/03, juris Langtext Rn. 34, 35, keinen abweichenden Rechtssatz auf.
  • RG, 03.01.1936 - VII 39/35

    Unter welchen Voraussetzungen kann, wenn Gehalts-(Ruhegehalts-)Ansprüche …

    Auszug aus BGH, 09.11.2006 - IX ZA 13/06
    Ausreichend ist hier, dass die Benachteiligung bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung im Anfechtungsprozess entstanden ist (BGHZ 128, 184, 190; RGZ 150, 42, 45).
  • OLG Düsseldorf, 25.04.2013 - 12 U 158/10

    Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung als Rechtshandlung i.R.e. …

    Insoweit reicht die unmittelbare Gläubigerbenachteiligung zur Begründung des Anfechtungsanspruchs in jedem Fall aus (vgl. BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZA 13/06, zit. nach juris Rdnr. 2;… vgl. auch OLG Frankfurt, Urt. v. 07.02.2006 - 14 U 135/04, OLG Report Frankfurt 2007, 561 ff., zit. nach juris Rdnr. 21).
  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

    Rn. 101 aa) Denn es liegt eine gegen den Rechtsvorgänger begründete Anfechtung vor und der durch die anfechtbare Handlung begründete frühere, benachteiligende Zustand wird durch die Rechtsnachfolge aufrechterhalten (…vgl. Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Auflage 2016, § 15 Rn. 16;… Kirchhof in Münchener Kommentar zum Anfechtungsgesetz, Stand 2012, § 15 Rn. 27; vgl. auch BGH-Urteil vom 9. November 2006 IX ZA 13/06, juris).
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