Rechtsprechung
| BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vergütung des Insolvenzverwalters: Bindungswirkung einmal gewählter Vergütungsgrundlage; Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 2 S 1 Nr 1 InsO, § 63 Abs 1 S 3 InsO, § 2 Abs 1 InsVV, § 3 Abs 2 InsVV
Vergütung des Insolvenzverwalters: Bindungswirkung einmal gewählter Vergütungsgrundlage; Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags - IWW
- Wolters Kluwer
Vergütung des Insolventverwalters bei Selbstwahrnehmung einer Aufgabe anstatt der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags für die Tätigkeit des Verwalters ist bei einer Wahl der Vergütung nach der InsVV
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Wahlmöglichkeit des Insolvenzverwalters zwischen Vergütung nach RVG oder InsVV
- BRAK-Mitteilungen
Wahlrecht des Insolvenzverwalters zwischen RVG und InsVV
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 63 Abs. 1 S. 3; InsVV § 3
Der Verwalter, der eine Aufgabe selbst wahrnimmt, mit der er zulässigerweise einen Rechtsanwalt hätte beauftragen können, hat den Vorteil wählen zu können, ob er seine Vergütung nach dem RVG oder nach der InsVV geltend macht. Entscheidet er sich für letztere, darf er ... - rechtsportal.de
InsO § 63 Abs. 1 S. 3; InsVV § 3
Vergütung des Insolventverwalters bei Selbstwahrnehmung einer Aufgabe anstatt der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags für die Tätigkeit des Verwalters ist bei einer Wahl der Vergütung nach der InsVV - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter ist an eine einmal gewählte Vergütungsgrundlage gebunden
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die anwaltliche Tätigkeit des Insolvenzverwalters - und ihre Vergütung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wahlrecht des Insolvenzverwalters hinsichtlich Geltendmachung seiner Vergütung
Besprechungen u.ä.
- anwaltsblatt-datenbank.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 08.01.2021 - 252 IN 11/17
- LG Dortmund, 01.03.2022 - 9 T 109/21
- BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 301
- ZIP 2022, 2558
- NZI 2023, 140
- WM 2022, 2447
- WM 2022
- AnwBl 2023, 110
- AnwBl Online 2023, 119
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11
Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22
Entscheidet er sich für letztere, darf er nicht erwarten, zumindest so gestellt zu werden, als hätte er die Vergütung nach dem RVG gewählt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11).Die Beurteilung der Angemessenheit eines Zuschlags für die Tätigkeit des Verwalters ist bei einer Wahl der Vergütung nach der InsVV vielmehr nach deren System zu bemessen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, NZI 2012, 372 Rn. 17 f).
- BGH, 07.10.2021 - IX ZB 4/20
Erhöhung der Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Bemessung von …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22
Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20, NZI 2021, 1076 Rn. 8 mwN).Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2021 - IX ZB 4/20, NZI 2021, 1076 Rn. 9 mwN).
- BGH, 29.04.2021 - IX ZB 58/19
In einem größeren Insolvenzverfahren ist der regelmäßig anfallende Mehraufwand …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22
§ 3 InsVV konkretisiert diese gesetzlichen Vorgaben beispielhaft durch Zu- und Abschlagstatbestände (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2021 - IX ZB 58/19, NZI 2021, 744 Rn. 10). - BGH, 04.07.2002 - IX ZB 31/02
Zulässigkeit der Insolvenz-Rechtsbeschwerde; Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22
Der rechtlichen Nachprüfung zugänglich sind jedoch die Maßstäbe (Rechtsgrundsätze) und ihre Beachtung, nach denen das Leistungsbild der entfalteten Verwaltertätigkeit im Einzelfall gewürdigt und zu dem Grundsatz einer leistungsangemessenen Vergütung (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 63 InsO) in Beziehung gesetzt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - IX ZB 31/02, ZIP 2002, 1459, 1460 unter III. 2.). - BGH, 07.10.2010 - IX ZB 115/08
Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlag bei Betriebsfortführung und langer …
Auszug aus BGH, 27.10.2022 - IX ZB 10/22
Es hat eine Vergleichsrechnung durchgeführt, nach der die allein aus der Massemehrung sich ergebende Erhöhung der Vergütung um ein Vielfaches höher sei als der Betrag, der über den beantragten Zuschlag ohne die Massemehrung verdient wäre (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 115/08, ZInsO 2010, 2409 Rn. 6 f mwN).
- LG Hagen, 04.08.2026 - 3 T 110/26 Denn die von ihm erzielte erhebliche Mehrung der Insolvenzmasse um 47.573,43 EUR (67 %) hat die Berechnungsgrundlage der Vergütung entsprechend erhöht und sich damit vergütungssteigernd ausgewirkt (BGH, Beschluss vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19; BGH…, Beschluss vom 21.09.2017 - IX ZB 28/14, ZIP 2017, 2063 Rn. 24 zum vorläufigen Insolvenzverwalter). Zuschläge nach § 63 Abs. 1 S. 3 InsO, § 3 InsVV dienen lediglich dem Ausgleich eines Tätigkeitsmehraufwands, soweit dieser nicht schon durch die infolge der Massemehrung gestiegene Regelvergütung kompensiert wird (BGH, Beschluss vom 27.10.2022 - IX ZB 10/22).
Im Übrigen hat der Beschwerdeführer dahingehend auch keinen außergewöhnlichen Mehraufwand dargelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.10.2022 - IX ZB 10/22; LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2022 - 9 T 109/21).
- LG Fulda, 22.04.2025 - 5 T 63/25
Kein 45 %iger Abschlag auf die Vergütung bei Vereinnahmung eines Betrages i. H. …
Es genügt, wenn der Tatrichter die möglichen Zu- und Abschlagstatbestände dem Grunde nach prüft und anschließend in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer auf das Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag oder Gesamtabschlag bestimmt (vgl. BGH Beschl. v. 06.04.2017 - IX ZB 48/16; BGH, Beschl. v. 27.10.2022 - IX ZB 10/22).
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