Rechtsprechung
| BGH, 07.03.1985 - IX ZB 16/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist - Glaubhaftmachung - Krankheitsbedingte Unfähigkeit - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelfrist
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 550
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.10.1960 - VII ZR 42/59
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.03.1985 - IX ZB 16/85
Beschwerdewert 5.956,96 DM (vgl. BGH Beschl. v. 6. Oktober 1960 - VII ZR 42/59 = WM 1960, 1254).Streitwertbeschluss: Beschwerdewert 5.956,96 DM (vgl. BGH Beschl. v. 6. Oktober 1960 - VII ZR 42/59 = WM 1960, 1254).
- BGH, 23.01.1985 - IVb ZB 55/84
Wiedereinsetzung - Versäumung der Rechtsmittelfrist - Krankheit - Seelischer …
Auszug aus BGH, 07.03.1985 - IX ZB 16/85
Der Kläger wäre allerdings dann ohne Verschulden verhindert gewesen, die Rechtsmittelfrist einzuhalten, wenn er körperlich oder geistig unfähig gewesen wäre, von der Zustellung des Urteils Kenntnis zu nehmen, einen Entschluß zu fassen, insbesondere unter Abwägung des Für und Wider eine sachgemäße Entscheidung über die Einlegung der Berufung zu treffen und den Anwalt hiervon bis 18. Juni 1984 zu unterrichten (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1985 - IVb ZB 55/84 zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 23.09.2009 - V ZB 90/09
Unbefugtes Führen eines Doktortitels oder Diplomtitels i.R.e. Bestellung zum …
Das rechtfertigt die Wiedereinsetzung (vgl. BGH, Beschl. v. 23. Januar 1985, IVb ZB 55/84, VersR 1985, 393, 394; Beschl. v. 7. März 1985, IX ZB 16/85, VersR 1985, 550,; Beschl. v. 10. Juni 1985, II ZB 4/85, VersR 1985, 888, 889). - BGH, 18.10.1999 - AnwZ (B) 100/98
Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Widerruf der …
Allerdings ist anerkannt, daß ein Rechtsmittelführer ohne Verschulden an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist verhindert ist, wenn er beispielsweise geistig unfähig war, einen Entschluß zu fassen, insbesondere unter Abwägung des Für und Wider eine sachgerechte Entscheidung über die Einlegung des Rechtsmittels zu treffen (BGH, Beschluß vom 7. März 1985 - IX ZB 16/85 -, VersR 1985, 550). - BGH, 17.05.1989 - IVa ZB 6/89
Zzurückzahlung einer gezahlten Brandentschädigung wegen vorsätzlicher …
Hinzu kommen die aufgezeigten Widersprüche, die einer Glaubhaftmachung schon in der Regel (BGH Beschluß vom 23.6.1981 - VI ZB 30/80 - VersR 1981, 957) und angesichts der Hinweise im angefochtenen Beschluß hier besonders entgegenstehen (BGH Beschluß vom 7.3.1985 - IX ZB 16/85 - VersR 1985, 550).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".