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Rechtsprechung
   BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1879
BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04 (https://dejure.org/2005,1879)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2005 - IX ZB 163/04 (https://dejure.org/2005,1879)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 (https://dejure.org/2005,1879)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 114 Abs. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 429
  • MDR 2006, 224
  • FamRZ 2006, 37 (Ls.)
  • BB 2005, 2602 (Ls.)
  • AnwBl 2006, 75
  • Rpfleger 2006, 86
  • Rpfleger 2006, 96
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92

    Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04
    Hinreichende Erfolgsaussicht hat eine Klage, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers auf Grund seiner Sachverhaltsdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder jedenfalls für vertretbar und in tatsächlicher Hinsicht eine Beweisführung mindestens für möglich hält (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1993 -VI ZR 235/92, NJW 1994, 1160, 1161).
  • BGH, 05.02.2004 - IX ZB 29/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Forderung eines …

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04
    a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 63/03

    Aufhebung einer Beschwerdeentscheidung wegen fehlender Sachverhaltsdarstellung

    Auszug aus BGH, 22.09.2005 - IX ZB 163/04
    a) Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686 f; v. 7. April 2005 - IX ZB 63/03, WM 2005, 1246).
  • BGH, 16.12.2008 - VIII ZB 78/06

    Ablehnung eines wiederholten Antrags auf Prozesskostenhilfe bei Missbrauch des …

    Beschlüsse, welche der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben, über den entschieden wird; denn die Feststellungen des Beschwerdegerichts sind Grundlage der Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Februar 2004 - IX ZB 29/03, WM 2004, 1686, unter II 2; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429, unter II 2 a).
  • BGH, 31.03.2010 - XII ZB 166/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Übermittlung …

    Jedoch dürfen nach der Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschlüsse vom 10. Mai 2006 - XII ZB 42/05 - BGH-Report 2006, 119 m.w.N. und vom 13. Juni 2007 - XII ZB 232/06 - NJW 2007, 3212) erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten gewesen wäre, noch nach Fristablauf erläutert oder vervollständigt werden.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

    Dieser kann nur die Anträge bzw. Streitgegenstände zum Inhalt haben, die im Zeitpunkt der Antragstellung auch anhängig sind (BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - JurBüro 2006, 151 = MDR 2006, 224).

    Anträge im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen aber vor dem Instanzende dem Gericht vorliegen (…Geimer in Zöller, a. a. O., § 117 Rn. 2c), danach haben sie keinerlei hinreichende Erfolgsaussicht (vgl. § 114 ZPO) mehr; diese kann nur für die Zeit bis zum Ende der Instanz bestehen (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - a. a. O.;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 170/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 6 Ta 324/07 - EzA-SD 2007 Nr. 9, S. 16;… Geimer in Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 117 Rn. 2b).

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10

    Neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Vergleichsmehrwert

    D. h., mit Beschluss vom 19.05.2010 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429;… Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe Rn. 488, 510).
  • OLG Koblenz, 28.03.2007 - 5 W 206/07

    Umfang der Bewilligung der Prozesskostenhilfe

    Das Verfahren auf Grund einer Klageerweiterung zählt nicht zum Rechtszug, auch nicht für den Beklagten (…Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 65. A., § 119 , Rn. 39 "Klageerweiterung"; vgl. auch BGH MDR 2006, 224 zur Klageänderung; OLG Karlsruhe AnwBl. 1987, 340 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09

    Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe …

    Erfolgt nach vollständiger Bescheidung des PKH-Antrags eine Klagerweiterung und/oder ein Vergleichschluss der Parteien, der einen Mehrwert enthält, ist ein neuer Prozesskostenhilfeantrag im noch laufenden und noch nicht abgeschlossenen Verfahren notwendig, um Prozesskostenhilfe auch für den Streitgegenstand des Mehrwerts des Vergleichs erhalten zu können, nachdem ein PKH-Antrag, der nach abgeschlossenem Verfahren gestellt wird, grundsätzlich nicht zu einer rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe führen kann (Zöller-Geimer zu § 117 ZPO Rdnr. 2b mzwN, Motzer in Müko ZPO zu § 119 Rdnr. 56, BGH v. 22.09.2005 IX ZB 163/04 in JurBüro 2006, 151 f.).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.2024 - 5 U 72/24

    Wirtschaftliche Verhältnisse des Jugendlichen bei Prozesskostenhilfebewilligung …

    Diese Bewilligung galt nicht für die später geänderte Klage auf Zahlung an den Versicherten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429;… Fischer, in: Musielak/Voit, a.a.O., § 119 Rn. 9a), und anlässlich dieser Klageänderung (Schriftsatz vom 6. Mai 2024 = Bl. 212 ff. GA-I) hat die Klägerin auch keine Prozesskostenhilfe für ihren neuen Klageantrag begehrt und keine konkreten Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Versicherten gemacht, obwohl sie sich dieser Notwendigkeit offenbar bewusst war, wie ihr allgemeiner Hinweis auf eine vermeintliche Unfähigkeit, für seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu sorgen (Bl. 212 GA-I), zeigt.
  • VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970

    Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung; …

    Die dafür vom Verwaltungsgericht als Beleg angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, B.v. 22.9.2005 - IX ZB 163/04, NJW-RR 2006, 429; vgl. auch VGH Mannheim, B.v. 11.1.2006 - 12 S 1962/05, NVwZ-RR 2006, 508) betrifft freilich einen Fall einer objektiven Klageänderung.
  • LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    D. h., mit Beschluss vom 14. Januar 2011 konnte Prozesskostenhilfe nur für solche Streitgegenstände bewilligt werden, die zum Bewilligungszeitpunkt überhaupt anhängig waren und die dem die Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO überprüfenden Arbeitsgericht überhaupt bekannt waren (BGH 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - NJW-RR 2006, 429).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.12.2013 - 7 Ta 1907/13

    Prozesskostenhilfe bei Klageerweiterung - Bewilligungsantrag

    Dieser Antrag bildet die Grundlage für die Prüfung der Erfolgsaussichten nach § 114 ZPO und die Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach § 119 Abs. 1 ZPO (BGH vom 22.09.2005 - IX ZB 163/04 NJW-RR 2006, 429 - 430).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2018 - 19 E 1113/17

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bereits für denselben Streitgegenstand in …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2016 - L 7 AS 1801/16

    PKH-Verfahren

  • OLG Koblenz, 03.07.2008 - 1 W 315/08

    Erweiterung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Beklagten bei …

  • VGH Bayern, 17.03.2016 - 11 C 15.1995

    Berichtigung eines ausgestellten Führerscheins - aliud und minus

  • LAG Sachsen, 14.12.2015 - 4 Ta 74/15

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlendem …

  • LG Stuttgart, 16.03.2026 - 7 O 102/24

    Prozesskostenhilfe für Amtshaftungsklage nach fehlerhafter Fahndungsausschreibung …

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