Rechtsprechung
| BGH, 10.07.1986 - IX ZB 23/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erteilung einer Vollstreckungsklausel für ein in Frankreich gefälltes Urteil - Bestimmung des Umrechnungskurses für Schadensersatzbeträge in einem ausländischen Urteil - Pflicht zur Einholung ergänzender Gutachten bei Einsprüchen gegen das vorliegende ...
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Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 378
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.06.1984 - IX ZB 31/84
Berechnung der Schuld - Inländisches Anerkennungsverfahren - Französisches …
Auszug aus BGH, 10.07.1986 - IX ZB 23/86
Auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin hob der erkennende Senat den Beschluß auf, soweit er die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Handelsgerichts Saint O. vom 3. Juli 1980 hinsichtlich der Verurteilung zur Zahlung des Gegenwertes von 195.249,56 DM in französischen Francs zugelassen hatte, und verwies das Verfahren im Umfange der Aufhebung zur anderweiten Prüfung und Entscheidung an das Beschwerdegericht zurück (Beschl. v. 28. Juni 1984 - IX ZB 31/84, WM 1984, 1064).Das war von der Schuldnerin mit ihrer damaligen Rechtsbeschwerde mit Recht gerügt, die Beschwerdeentscheidung durch den Beschluß des Senats vom 28. Juni 1984 - IX ZB 31/84 allein deshalb im begrenzten Umfang aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung an das Beschwerdegericht zurückverwiesen worden.
- OLG Karlsruhe, 14.02.1984 - 11 W 6/84
Auszug aus BGH, 10.07.1986 - IX ZB 23/86
Die Beschwerde der Schuldnerin wies das Oberlandesgericht zurück (OLG Karlsruhe Beschl. v. 14. Februar 1984 - 11 W 6/84).Das Beschwerdegericht hatte bereits in seinem Beschluß vom 14. Februar 1984 - 11 W 6/84 die Erteilung der Vollstreckungsklausel auch insoweit bestätigt, als die Schuldnerin durch das Urteil des Handelsgerichts Saint O. vom 3. Juli 1980 verurteilt worden war, an die Gläubigerin den Gegenwert von DM 195.249,56 in französischen Francs zu zahlen, und damals zum Ausdruck gebracht, daß der in französischen Francs zu zahlende Betrag zum Kurswert zur Zeit der Rechtskraft der Entscheidung zu erbringen sei, ohne diese Ansicht jedoch zu begründen.
- BGH, 21.02.1985 - IX ZB 124/84
Vollstreckung eines französichen Urteils - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 10.07.1986 - IX ZB 23/86
Diese Entscheidung hob der erkennende Senat auf die Rechtsbeschwerde der Schuldnerin durch Beschluß vom 21. Februar 1985 - IX ZB 124/84, WM 1985, 787 - auf und verwies das Verfahren zur anderweiten Prüfung und Entscheidung noch einmal an das Beschwerdegericht zurück. - OLG Karlsruhe, 24.08.1984 - 11 W 85/84
Auszug aus BGH, 10.07.1986 - IX ZB 23/86
Durch Beschluß vom 24. August 1984 - 11 W 85/84 - wies das Oberlandesgericht die Beschwerde der Schuldnerin, soweit sie ihm wieder angefallen war, erneut zurück.
- BGH, 05.04.1990 - IX ZB 68/89
Auslegung eines französischen Urteils hinsichtlich der Zinszahlungspflicht
Die von der Schuldnerin dagegen eingelegten Rechtsmittel blieben im Endergebnis ohne Erfolg (vgl. Senatsbeschl. v. 28. Juni 1984 - IX ZB 31/84, WM 1984, 1064, v. 21. Februar 1985 - IX ZB 124/84, WM 1985, 787 und v. 10. Juli 1986 - IX ZB 23/86, WM 1986, 1369).c) Da sich die Höhe der aus dem Urteil des Handelsgerichts Saint Omer vom 3. Juli 1980 geschuldeten gesetzlichen Zinsen ohne weiteres aus den ausländischen Vorschriften entnehmen läßt, ergeben sich Inhalt und Umfang der Leistungspflicht aus diesem Titel und war der über die Erteilung der Vollstreckungsklausel befindende deutsche Richter ebenso befugt und verpflichtet, diese Frage zu entscheiden, wie die Frage des Umrechnungszeitpunktes für die Verurteilung zur Zahlung der Hauptschuld (vgl. Senatsbeschl. v. 10. Juli 1986 aaO).
Wegen der Bestimmung des Umrechnungszeitpunktes wird auf den Beschluß des Senats vom 10. Juli 1986 aaO verwiesen.
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