Rechtsprechung
| BGH, 19.04.2007 - IX ZB 269/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BEG § 15; ; BEG § 17... Abs. 1 Nr. 3; ; BEG § 28; ; BEG § 29 Nr. 2; ; BEG § 41; ; BEG § 189a Abs. 2; ; BEG § 190 Nr. 1; ; BEG § 190 Nr. 2; ; BEG § 190 Nr. 4; ; BEG § 190a Abs. 1 Satz 1; ; BEG § 206 Abs. 1; ; BEG § 219 Abs. 2; ; BEG § 220 Abs. 1; ; BEG § 225 Abs. 3; ; 1. DV-BEG § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; 1. DV-BEG § 18 Nr. 3; ; GKG § 13 Abs. 3
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Waisenrente aufgrund der Anerkennung einer Schizophrenie als verfolgungsbedingtes Leiden im Sinne einer wesentlichen Mitverursachung; Wiedergutmachung von Unrecht der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft durch das Bundesentschädigungsgesetz (BEG); Ansprüche auf ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Zulassung der Revision im Entschädigungsrecht
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.11.2004 - 27 O (E) 20/04
- OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 13 U (E) 11/05
- BGH, 19.04.2007 - IX ZB 269/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 220
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 19.04.2007 - IX ZB 269/05
Die Feststellungslast dafür, dass die umstrittene Rechtsfrage noch für eine erhebliche Anzahl offener Verfahren von Bedeutung ist und damit grundsätzlichen Charakter trägt, trifft bei zeitgebundenen generell-konkreten Vorschriften ebenso wie beim auslaufenden Recht im engeren Sinne die Partei, welche die Zulassung der Revision erstrebt (vgl. zum auslaufenden Recht im engeren Sinne BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 unter 1. c) m.w.N., in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt). - BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 34.83
Beamtenrecht - Einkommen - Waisengeld - Behindertenwaisengeld - …
- BGH, 08.01.2004 - IX ZB 87/03
Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Rückerstattungsstreits
Auszug aus BGH, 19.04.2007 - IX ZB 269/05
Der Senat hat in diesem Zusammenhang bereits früher bemerkt, dass im Rückerstattungsverfahren Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung angesichts der wenigen offenen Restfälle kaum mehr denkbar sind (BGH, Beschl. v. 8. Januar 2004 - IX ZB 87/03, VIZ 2004, 272, 273). - BGH, 15.07.1997 - IX ZR 263/96
Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen im Entschädigungsrecht
Auszug aus BGH, 19.04.2007 - IX ZB 269/05
Der Streitwert bei wiederkehrenden Leistungen im Entschädigungsrecht beträgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gemäß § 225 Abs. 3 BEG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 GKG in der Fassung des Gesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. I S. 941) den fünffachen Jahresbetrag der Rente in der Höhe, wie sie zu Beginn des Rechts auf den Rentenbezug beantragt worden ist (BGH, Beschl. v. 15. Juli 1997 - IX ZR 263/96, BGHR BEG § 225 Abs. 3 Streitwert 1).
- BGH, 10.02.2011 - IX ZR 45/08
Haftung des Steuerberaters: Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen bei …
Bei auslaufendem Recht - § 68 StBerG in der bis 14. Dezember 2004 geltenden Fassung des Gesetzes vom 4. November 1975 - setzt dieser Zulassungsgrund voraus, dass die Beschwerde einen fortbestehenden Klärungsbedarf darlegt, wofür sie die Feststellungslast trägt (Beschluss vom 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220 Rn. 8;… vom 12. Februar 2009 - IX ZR 11/07 Rn. 3 n.v.;… vom 7. Mai 2009 - IX ZR 151/07 Rn. 3 n.v.;… vom 21. September 2009 - IX ZR 239/08 Rn. 2 n.v.). - BGH, 12.02.2009 - IX ZR 11/07
Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache bei einer Regelung des …
Die Feststellungslast dafür, dass eine umstrittene Rechtsfrage noch für eine erhebliche Anzahl offener Verfahren von Bedeutung ist und damit grundsätzlichen Charakter trägt, trifft bei auslaufendem Recht die Partei, welche die Zulassung der Revision erstrebt (BGH, Beschl. v. 27. März 2003 - V ZR 291/02, WM 2003, 987, 988 unter 1. c) m.w.N., in BGHZ 154, 288 insoweit nicht abgedruckt; Beschl. v. 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220, 221 Rn. 8). - BGH, 05.06.2008 - IX ZB 9/07
Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
Nicht der Gewährung des rechtlichen Gehörs, sondern der Auslegung von § 219 Abs. 2 BEG und des materiellen Wiedergutmachungsrechts ist die Frage zuzuordnen, inwieweit die Zeitgebundenheit der geregelten Sachverhalte heute noch Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen kann (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220 f Rn. 6).
- BGH, 16.10.2014 - IX ZR 135/13
Klärungsbedürftigkeit des Beginns der Verjährung eines Sekundäranspruchs gegen …
Bei auslaufendem Recht setzt dieser Zulassungsgrund voraus, dass die Beschwerde einen fortbestehenden Klärungsbedarf darlegt, wofür sie die Feststellungslast trägt (BGH, Beschluss vom 19. April 2007 - IX ZB 269/05, NJW-RR 2008, 220 Rn. 8; vom 10. Februar 2011 - IX ZR 45/08, GI aktuell 2011, 123, 124). - LG Karlsruhe, 24.04.2009 - 6 S 51/02
Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes: Auffüllbetrag bei einer Altersrente …
Zu berücksichtigen war insoweit vor allem, dass es sich bei der Vorschrift des § 98 Abs. 7 VBLS a.F. nach der bei der beklagten Zusatzversorgungseinrichtung vorgenommenen Systemumstellung um auslaufendes Recht handelt, von dem nicht ohne Weiteres erwartet werden kann, dass es noch eine Vielzahl gleichgelagerter Problemfälle betrifft oder dass die Streitfrage für das neue Recht auch weiterhin von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 154, 288 ff.; BGH NJW-RR 2008, 220 f.). - BVerwG, 29.06.2023 - 8 B 56.22
Feststellung der Entschädigungsberechtigung hinsichtlich von Aktienbeteiligungen …
Wohl aber verlieren sie durch die Zeitgebundenheit der geregelten Sachverhalte und die in ihren normierten, weit in der Vergangenheit liegenden Antrags- und Ausschlussfristen (vgl. § 30a VermG und § 1 Abs. 1a Satz 1 und 2 NS-VEntschG) nach und nach ihren Anwendungsbereich (vgl. zum Bundesentschädigungsgesetz BGH, Urteil vom 19. April 2007 - IX ZB 269/05 - NJW-RR 2008, 220 ). - VerfGH Berlin, 12.12.2012 - VerfGH 166/10
Erfolglose Verfassungsbeschwerde: Verhältnis von Grundstücksverkehrsgenehmigung …
Rn. 19 Es erscheint auch nicht unvertretbar, dass das Kammergericht die grundsätzliche Bedeutung der Sache verneint hat, weil es sich um auslaufendes Recht handele und keine erhebliche Anzahl vergleichbarer Fälle mehr zu erwarten sei (vgl. BVerfG, NJW 2009, 572 m. w. N. und BGH, NJW-RR 2008, 220).
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