Rechtsprechung
| BGH, 12.12.2012 - IX ZB 58/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsweg im Falle einer insolvenzrechtlichen Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b)
Rechtsweg im Falle einer insolvenzrechtlichen Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 05.09.2012 - VII B 95/12
Kein Abrechnungsbescheid über Anspruch auf Rückgewähr insolvenzrechtlich …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IX ZB 58/12
Diese Rechtsauffassung wird von der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geteilt (BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2012, aaO Rn. 6; BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 11, 13). - BGH, 06.12.2012 - IX ZB 84/12
Insolvenzanfechtung: Rechtsweg für Anfechtung von Beitragszahlungen des …
Auszug aus BGH, 12.12.2012 - IX ZB 58/12
Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, ist für die Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, zVb).
- BGH, 07.03.2013 - IX ZB 111/12
Rechtsweg bei der insolvenzrechtlichen Anfechtung von Beitragszahlungen eines …
Wie der Senat zwischenzeitlich entschieden hat, ist für die Anfechtung von Beitragszahlungen eines Arbeitgebers an eine Sozialeinrichtung des privaten Rechts der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - IX ZB 84/12, ZIP 2012, 2524; vom 12. Dezember 2012 - IX ZB 58/12, nv).
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