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| BGH, 15.01.1981 - IX ZB 77/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist bei einem Anspruch auf Entschädigung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.12.1973 - IX ZR 91/73
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1981 - IX ZB 77/80
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (RzW 1974, 183 Nr. 18) entscheidet das Berufungsgericht, daß das BEG-Schlußgesetz nicht die Möglichkeit eröffnet hat, Ansprüche auf Entschädigung für Gesundheitsschäden, die durch eine deutsch veranlaßte Freiheitsentziehung entstanden sind, bis zum 30. September 1966 erstmals anzumelden. - BGH, 07.06.1979 - IX ZR 11/78
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.01.1981 - IX ZB 77/80
Ob die Klägerin bei der Vorlage des Gesuchs auf eine etwaige, gesetzeswidrige Übung der Behörde in Mainz, an derart unvollständigen Anträgen die erbetene Wiedereinsetzung nicht scheitern zu lassen, vertraut hat und vertrauen durfte (vgl. dazu das beiden Parteien bekannte Senatsurteil vom 7. Juni 1979 - IX ZR 11/78) mag offen bleiben.
- BGH, 14.05.1981 - IX ZR 71/79
Anspruch eines Juden auf Entschädigung für aufgrund seiner Religion erlittene …
Diese weitere Säumnis bei der Begründung des Gesuchs um Wiedereinsetzung in die versäumte Antragsfrist steht einer Erteilung von Rechts wegen entgegen (vgl. BGH, Beschluß vom 15. Januar 1981 - IX ZB 77/80; Beschluß vom 22. Januar 1981 - IX ZB 145/80, dazu BVerfG, Beschluß vom 28. April 1981 - 1 BvR 265/81).
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